„Deutschland wird zum Land der Kläger“

24.01.2019

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Das prophezeit das Beratungsunternehmen Aon angesichts der vor kurzem eingeführten Musterfeststellungsklage. Was mit der Automobilindustrie beginnt, könnte bald auch auf andere Branchen übergreifen.

Wer in Deutschland auf zivilrechtlichem Wege Ansprüche gegen eine andere Partei erhob, musste immer selbst den Klagewege bestreiten, egal wie viele weitere Personen das gleiche Anliegen hatten. Weil dem deutschen Recht die Gruppenbetroffenheit fremd ist, gibt es hierzulande nicht die Möglichkeit einer Sammelklage, wie sie vor allem aus den USA bekannt ist. Seit dem 1. November ist die Sache nun anders gelagert: Seit diesem Tag besteht die Möglichkeit der Musterfeststellungsklage, die gewisse Ähnlichkeiten mit einer Sammelklage aufweist. So können nun geeignete Verbände und Organisationen vor Gericht Ansprüche von mindestens 50 Geschädigten gesammelt geltend machen.

Das Auto ermöglichte erstmals der breiten Masse eine individuelle, weite Strecke in kurzer Zeit zurückzulegen. So wie es damit die Mobilität der Menschen revolutionierte, so revolutionierte ein mit dem Auto verbundener Skandal die deutsche Rechtsprechung: So war der von VW ausgegangene Abgasskandal ein wesentlicher Grund für die Einführung der Musterfeststellungsklage. Deshalb ist es auch wenig verwunderlich, dass gleich am ersten Tag, als die Möglichkeit zur Musterfeststellungsklage bestand, der Bundesverband Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem ADAC eine solche Klage gegen VW einreichte. Dieser Klage haben sich über 300.000 Betroffene angeschlossen. „Dass die Deutschen von der neuen Möglichkeit, Sammelklagen einzureichen, gerne Gebrauch machen, haben sie damit eindrucksvoll bewiesen“, so Hartmuth Kremer-Jensen, Mitglied der Geschäftsführung bei Aon in Deutschland. Er fürchtet, dass aufgrund der Musterfeststellungsklage bald eine Menge Arbeit auf die ohnehin schon überlastete Justiz Deutschlands zukommt: „Der Abgas-Skandal hat dazu geführt, dass es auch in Deutschland Sammelklagen gibt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die klagefreudigen Deutschen sich zusammentun, um weitere Unternehmen aus anderen Branchen vor Gericht zu bringen.“ Kremer-Jensen sieht besonders die derzeit laufende Klage gegen VW als entscheidend an, ob seine Prophezeiung wirklich eintreffen wird. „Der Verlauf und der Ausgang der Musterfeststellungsklage werden Signalwirkung für künftige Verfahren haben. Das Urteil und die Reaktionen der Kläger darauf werden neue Rechtsgrundlagen schaffen. Und auf diese Grundlagen warten bereits viele Bürger, die sich von anderen Unternehmen geschädigt fühlen. Sie erhoffen sich davon eine Basis, um ihre Ansprüche vor Gerichten durchzusetzen. Befeuert werden sie von der Bewerbung der Musterfeststellungsklage durch Verbände und Anwaltssozietäten.“ Branchenübergreifend müssten deutsche Unternehmen sich daher darauf einstellen, künftig zum Ziel von Sammelklagen zu werden.

Welche Tücken bei der Musterfeststellungsklage lauern, lesen Sie hier. (ahu)

www.aon.com