Deutscher Ring-Gesellschaften: BaFin erlässt Verwaltungsakte

07.02.2013

Die BaFin hat Verwaltungsakte gegenüber der deutschen Baloise-Tochtergesellschaft Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG (DR Leben) sowie dem zur Signal Iduna gehörenden Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. (DR Kranken) erlassen. Die BaFin setzt in den Verwaltungsakten das bisher von DR Kranken beanspruchte Vetorecht ausser Kraft und stellt fest, dass eine organisatorische Trennung aller wesentlichen Bereiche erforderlich ist. Eine Entflechtung der Beteiligungen wird nicht gefordert.

(fw/mo) "Der Verwaltungsakt der BaFin bestätigt unsere Auffassung, dass die derzeitige Situation, in der sich unsere Gesellschaften befinden, rechtswidrig ist", sagte Martin Strobel, der Vorsitzende der Konzernleitung der Baloise. "Wir wollen diesen rechtswidrigen Zustand so schnell wie möglich beseitigen und die Gesellschaften im Sinne aller Beteiligten zügig entflechten. Wir fordern die Signal Iduna erneut auf, jetzt an den Verhandlungstisch zurückzukehren."

Die BaFin hat das derzeit von DR Kranken beanspruchte Vetorecht gegen unternehmerische Massnahmen und Weisungen von DR Leben/Sach mit sofortiger Wirkung ausser Kraft gesetzt. In ihrer Begründung führt die BaFin u.a. aus:

- Die derzeitige Aufbau- und Ablauforganisation der Deutscher Ring-Gesellschaften, d.h. die derzeitige Verflechtung der Deutscher Ring-Gesellschaften, verstösst insbesondere gegen Versicherungsaufsichts- und zwingendes Gesellschaftsrecht.

- Rechtlich erforderlich ist eine jeweils eigenverantwortliche und unabhängige Geschäftsleitung sämtlicher Deutscher Ring-Gesellschaften.

Aus Sicht der BaFin ist die organisatorische Trennung bzw. Entflechtung aller wesentlichen Bereiche (u.a. IT, Räumlichkeiten, back office, Risikomanagement und sonstige Leitungsfunktionen) erforderlich, um eine eigenverantwortliche und unabhängige Unternehmensleitung herzustellen Die BaFin weist weiter darauf hin, dass auch die bislang nicht entflochtenen Mehrfacharbeitsverträge zu hohen operationellen Risiken führen. Auch dieses organisatorische Defizit sei zu beheben. Die BaFin fordert zudem beide Unternehmen auf, regelmässig detailliert und anhand von Kennzahlen über ihre operative Situation zu berichten. Das gibt der BaFin die Möglichkeit, die Situation in Hamburg kontinuierlich zu überprüfen und ggfs. weitere Massnahmen zur Beendigung des rechtswidrigen Zustandes zu treffen.

Schliesslich führt die BaFin aus, dass einer organisatorischen Trennung der Deutscher Ring-Gesellschaften auch keine rechtlichen Hindernisse wie z.B. Vertraulichkeits-vereinbarungen und -anweisungen entgegengehalten werden können. Insoweit fordert die BaFin von den Deutscher Ring-Gesellschaften die Vorlage eines Plans über die Vorkehrungen der Deutscher Ring-Gesellschaften für den Fall der Beendigung des Orga-Vertrags. Die derzeitige Situation bei den Deutscher Ring-Gesellschaften verstösst gegen zwingendes Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht und Versicherungsaufsichtsrecht. Signal Iduna ist ein direkter Wettbewerber von DR Leben/Sach. Bisher wurde aufgrund gemeinsam genutzter Ressourcen von DR Kranken faktisch ein Vetorecht gegen unternehmerische Entscheidungen von DR Leben/Sach praktiziert; wesentliche Leitungsentscheidungen und arbeitsrechtliche Weisungen beispielsweise wurden von der Zustimmung des DR Kranken abhängig gemacht. Die BaFin ordnet nun an, dass diese Praxis mit sofortiger Wirkung ausser Kraft gesetzt wird. Es ist aufsichtsrechtlich nicht möglich, dass eine Geschäftsführung strategische Entscheidungen sowie Weisungen an ihre Mitarbeiter von der Zustimmung eines Dritten abhängig macht. Dritte sind dabei auch die jeweils zu einer anderen Unternehmensgruppe gehörenden Deutscher Ring-Unternehmen. Auch das Gesellschaftsrecht fordert, dass Aktiengesellschaften ausschliesslich und ungehindert von ihren Vorständen gelenkt werden.

Hingegen hat die BaFin nicht gefordert, dass die gemeinsam mit DR Kranken gehaltenen aber von DR Leben/Sach kontrollierten Beteiligungen der Deutscher Ring Beteiligungsholding (DR BHG), insbesondere die Mehrheitsbeteiligung an der OVB, aufgeteilt werden müssen. Zudem wurde zwischenzeitlich vom Oberlandesgericht Hamburg rechtskräftig festgestellt, dass die DR BHG und alle über diese Holding gehaltenen Beteiligungen ohnehin unter der Führung von DR Leben/Sach stehen. Die BaFin behält sich weitere Schritte je nach Entwicklung der Lage vor.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet unter http://www.baloise.com/deutschland