Deutscher bAV Service: Beratungsstandards sind wichtig

07.02.2013

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Beratung zu bekommen ist immer gut. Noch besser ist es, wenn diese dann auch noch fachlich fundiert ist. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) hapert es allerdings noch, wenn es um die Vermittlung der korrekten Sachverhalte ist. Daher definierte nun der Deutsche bAV Service Beratungsstands.

(fw/ck) Um rund fünf Jahre ist die Lebenserwartung in den letzten 50 Jahren in der EU gestiegen. Und schenkt man den aktuellen demografischen Prognosen Glauben, ist ein weiterer Anstieg um etwa 7 Jahre bis 2060 durchaus realistisch. Dies ist zwar eine erfreuliche Tatsache, führt aber gleichzeitig auch zu Finanzierungsengpässe in den gesetzlichen Versorgungssystemen. Trotz drohender Altersarmut durch ein sinkendes Rentenniveau nutzen leider viele Deutsche die Betriebsrentenangebote ihres Arbeitgebers nur unzureichend. Fehlende Aufklärung und Rechtsunsicherheit bei der bAV kann ein Grund dafür sein. So hat die Übernahme der Rechts- und Rentenberatung durch einen befugten Rechtsberater bzw. Rechtsdienstleister zu erfolgen, die der Finanzberatung durch den beauftragten und erfahrenen Finanzdienstleister und die der Steuerberatung durch den jeweiligen steuerlichen Berater. Zugleich sind spezialisierte Unternehmens- und Softwareexperten zu konsultieren, um darüber hinausgehende geschäftsstrategische Möglichkeiten und Auswirkungen feststellen zu können. Nur über den Weg der Nutzung vernetzter Spezialdienstleister können alle beteiligten Arbeitgeber und Berater in diesem Markt bestehen und gleichzeitig eine klassische Alleinstellung erreichen.

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