Deshalb werden die Provisionen nicht gedeckelt

17.09.2018

Norman Wirth, Vorstand AfW / Foto: © AfW

Trotz der seit Monaten schwelenden Diskussion darüber glaubt der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW nicht, dass tatsächlich ein Provisionsdeckel eingeführt wird. Der Berufsverband unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzdienstleister führt fünf Argumente an.  

Für Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes AfW, geht es beim Provisionsdeckel nicht nur um monetäre Aspekte: „Es geht bei der ganzen Diskussion nicht um 1 % Prozent Vergütung mehr oder weniger. Es geht um sehr viel grundsätzlichere Fragen.“

Aus folgenden fünf Gründen glaubt der Verband, dass es keinen Provisionsdeckel geben wird:

  1. Ein Provisionsdeckel wäre verfassungswidrig

Laut AfW stellt ein Provisionsdeckel einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die nach Artikel 12 Grundgesetz geschützte Gewerbefreiheit dar. Bislang gäbe es keine erkennbaren, sachgerechten Erwägungen, die den Gesetzgeber legitimieren könnten, ein Provisionsgrenze einzuführen.

Ein solcher Eingriff in die Grundrechte sei nur zu rechtfertigen, wenn ersichtlich sei, dass dieser Eingriff zum Erreichen eines klar definierten Ziels erforderlich und zudem noch angemessen sei. Dieses Vorhaben würde jeder auf jeder Stufe der verfassungsrechtlichen Prüfung scheitern. Dafür will sich auch der AfW einsetzen, der demnächst mit weiteren Unterstützern ein überzeugendes verfassungsrechtliches Gutachten präsentieren wird.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre verbraucherschädlich

Befürworter des Provisionsdeckels argumentieren immer wieder mit dem Argument Verbraucherschutz. Dies sei aber völlig falsch, so der AfW. So würde laut Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht der BaFin, ein Provisionsdeckel die unabhängigen Vermittler am härtesten treffen. Für Versicherungsmakler würde es folglich zu einer erheblichen Einkommensreduzierung kommen. Deshalb würde die Attraktivität des Berufsstandes weiter sinken und eine signifikante Anzahl verbraucherschützender Versicherungsmakler würde vom Markt verschwinden.

Die unabhängigen Vermittler sind laut AfW „per se gelebter Verbraucherschutz“. Als Argument führt der Verband an, dass beim Versicherungsombudsmann fast keine Beschwerden gegen Versicherungsmakler vorliegen würden. Hingegen weigere sich die Verbraucherschutzlobby weiterhin konsequent anzuerkennen, dass auch die Berater in den staatlich alimentierten Verbraucherzentralen unter die gesetzlichen Qualifikationspflichten zu fallen habe. Das zeige sich erneut bei der Diskussion zur Umsetzung der IDD in deutsches Recht. „Irrigerweise stellen sich die angeblichen Verbraucherschützer mit ihrer Sachkunde- und Weiterbildungs-Weigerung ins juristische und verbraucherschutzorientierte Abseits“, so der AfW in seiner heutigen Pressemitteilung.

  1. Ein Provisionsdeckel wäre wettbewerbswidrig

Laut AfW würde durch eine Preisdeckelung der frei Wettbewerb aufgehoben und letztendlich zum Erliegen kommen. Somit sei ein Sachgrund für eine derart massive Preisregulierung nicht ersichtlich. Der Verband kritisiert zudem, dass sich der Provisionsdeckel wie ein Rasenmäher auf alle Vermittlergruppen gleichermaßen auswirken werde. Dabei bleibe unberücksichtigt, dass die unterschiedlichen Vermittler unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen.

  1. Provisionsdeckel widerspräche EU-Binnenmarkt

Laut AfW widerspräche ein Provisionsdeckel den Zielen des europäischen Binnenmarktes, freien und unverfälschten Wettbewerb zu ermöglichen. Der Bundesverband Finanzdienstleistung wird gemeinsam mit weiteren Unterstützern auch dazu  demnächst überzeugend mit einem Sachverständigengutachten nachlegen.

  1. BaFin hat kein Recht, Provisionsdeckel einzuführen

Laut AfW kann die BaFin auch keinen sogenannten „weichen“ Provisionsdeckel einführen, weder über ein Rundschreiben noch über sonstige Varianten von sogenanntem Soft Law. So würden derart starke Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Werte auch dann unter Parlamentsvorbehalt stehen, auch wenn sie indirekt erfolgen. „Es ist nicht Sache einer gesetzesausführenden Behörde, Parlamentsrechte zu ersetzen. Sollte es im Einzelfall einen konkreten Missstand in der Ausgestaltung von Vergütungszusagen geben, ist es selbstverständlich Sache der BaFin diesen zu benennen und einzuschreiten“, teilte der AfW heute mit.

„Die Diskussion um den Provisionsdeckel ist überflüssig. Aus den vorgenannten Gründen wird er nicht kommen. Wir werden uns kompromisslos gegen jegliche Versuche von Politik und BaFin wenden, in die Rechtspositionen unserer Mitglieder einzugreifen. Wir werden nicht akzeptieren, dass der Provisionsdeckel als verbraucherschützendes Feigenblatt im Zusammenhang mit den – dringend notwendigen - Erleichterungen bei der Zinszusatzreserve zulasten der Versicherungsmakler eingeführt wird. Diese sind weder für das Niedrigzinsniveau, für Fehlkalkulationen von einigen Versicherungsgesellschaften, für die Intransparenz bei der Produktgestaltung, noch für die Gesamtvertriebskosten verantwortlich. Verfassungsrechte unserer Mitglieder lassen wir nicht auf dem Altar  eines Pseudo-Verbraucherschutzes oder für eine höhere Profitabilität von Versicherern oder Aktionärsinteressen opfern“, so Rechtsanwalt Norman Wirth abschließend. (ahu)

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