Der Provisionsdeckel kommt!

25.02.2021

Foto: © spuno - stock.adobe.com

Zumindest in der Restschuldversicherung. Auch die Deckelung der Provisionen bei Lebensversicherung ist noch nicht vom Tisch.

Die Provision bei der Vermittlung von Restschuldversicherung darf künftig maximal 2,5 % betragen. Das hat gestern das Bundeskabinett beschlossen. „Marktuntersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Restschuldversicherungen außerordentlich hohe Abschlussprovisionen zahlen müssen. Auf diesen Missstand wollen wir nun reagieren und haben uns geeinigt, Provisionen auf maximal 2,5 % der versicherten Darlehenssumme zu deckeln. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen geschützt“, erklärten Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag und ihr SPD-Pendant Lothar Binding.

Auch wenn die nun eingeführte Regelung nicht die Vermittlung von Lebensversicherung betrifft, ist das Thema dennoch nicht vom Tisch. So erklärte das Bundesfinanzministerium, dass die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherungen zunächst zurückgestellt worden seien, um eine Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen. Dennoch sehe man bei den Lebensversicherungen nach wie vor Handlungsbedarf. (ahu)