Fall Böhmermann geht weiter

16.05.2016

Foto: © Dominik Butzmann

Majestätsbeleidigung ist ein Begriff, der heute nicht mehr zählt. Deshalb gehört Paragraph 103 abgeschafft. Doch die Bundeskanzlerin will sich Zeit lassen mit ihrer Entscheidung. Weshalb die Anklage gegen Böhmermann nicht einfach fallen gelassen werden kann.

(fw/rm) Der Bundesrat lehnte die Abschaffung der Majestätsbeleidigung in seiner Abstimmung am vorigen Freitag ab. Das bedeutet, die Anklage gegen den Satiriker Jan Böhmermann, der mit einem Schmähgedicht gegen geltendes Recht verstoßen haben soll, bleibt vorerst erhalten. Damit drohen ihm weitere Repressalien, ausgelöst durch einen ausländischen Machthaber. Wie und in welcher Weise über ein Gedicht zu urteilen ist, darüber können sich die Geister streiten. Wie sich über Geschmack überhaupt streiten lässt. Nicht aber der Dichter, der Kunstschaffende ist der- oder diejenige, die in Bedrängnis geraten sollen. Es gäbe noch einige Lieder, die zu singen wären, um damit missliebige Geister auf die Tagesordnung zu rufen. Das dürfte das vorrangige Ziel gewesen sein, das Erdogan mit seiner Anklage verfolgt. Der Versuch sich damit in das permanente Gedächtnis der Deutschen zu katapultieren. So was wird auch Wichtigtuerei genannt. Vielmehr ist es doch so, dass politische Gedichte aus der Mode gekommen sind. Es ist gerade die Provokation, die zur Bildung des politischen Bewusstsein beiträgt. Stattdessen werden ständig neue Kriegsfronten in die Welt gerufen. so dass bald kein Entrinnen mehr möglich ist. Davon weiß Erdogan vermutlich am besten ein Lied zu singen in seiner Konfliktsituation mit seinen geografischen Nachbarn. Insofern ist die Anklage vielleicht auch als Hilferuf zu verstehen, um vor Konflikten, die vor der eigenen Haustür stattfinden, zu fliehen. Für den Antrag zur Abschaffung des Paragrafen 103 im Bundesrat gab es 30 Ja-Stimmen, nötig wären mindestens 35 gewesen. Der Entwurf wurde in die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen. Wenn der Paragraf wegfiele, hätte das von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausdrücklich gebilligte Verfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen der Beleidigung des türkischen Staatschefs Erdogan keine Substanz mehr gehabt. Merkel will zwar ebenfalls den aus der Kaiserzeit stammenden Paragrafen abschaffen, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sie hatte ihre gegen den Willen der SPD-Minister getroffene Entscheidung mit den "engen und freundschaftlichen Beziehungen zur Türkei" begründet.