DDIV: Ein Schritt in die richtige Richtung

22.09.2017

Der DDIV sieht im heutigen Bundestagsbeschluss positive Ansätze, aber auch noch Verbesserungsbedarf / Foto: © Zerbor-stock.adobe.com

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter bewertet das heute verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsvoraussetzung für Immobilienverwalter grundsätzlich positiv. Dennoch sind damit nach Meinung des Verbandes nicht alle Probleme gelöst.

In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hat der Bundesrat heute das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter beschlossen. Es wird vermutlich im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet. Neben der erforderlichen Erlaubniserteilung sieht es auch eine Weiterbildungs- sowie eine Informationspflicht über Qualifikation und Weiterbildung des Verwalters gegenüber dem Verbraucher vor. Von der Erlaubnispflicht ist auch der Mietverwalter betroffen. Dafür wurde eigens der Begriff des Wohnimmobilienverwalters festgeschrieben, der die Wohneigentums- und Mietverwaltung umfasst. Voraussetzungen für eine entsprechende Erlaubnis sind geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung. Ausgelassen wurde hingegen der Sachkundenachweis für Verwalter und Makler, wie er noch im August vergangen Jahres vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Das Bundeswirtschaftsministerium wird nun in einer ausführenden Verordnung weiter Details für die Praxis festlegen.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) zeigt sich zufrieden, dass mit dem Gesetz zum ersten Mal Mindestanforderungen für die Verwaltertätigkeit festgeschrieben wurden. Jedoch bleibt laut dem Spitzenverband der Immobilienverwalter fraglich, ob damit ein höherer Verbraucherschutz für Eigentümer und Mieter erreicht wird. „Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest”, erläutert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

In jährlich 290.000 Prozessen vor deutschen Gerichten geht es um Fälle des Wohnraummiet- und Wohnungseigentumsrechts. Das sind ca. ein Viertel aller jährlichen Zivilgerichtsverfahren. „Um diese Zahl signifikant zu senken, bedarf es einer besseren Qualifikation des Berufsstandes. Aber ebenso muss der nächste Deutsche Bundestag endlich eine Reform des Wohnungseigentumsrechtes einleiten. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn der Gesetzgeber weiter eine umfassende Novellierung nicht auf den Weg bringt”, appelliert DDIV-Geschäftsführer Kaßler an die Politik. (ahu)

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