DDIV begrüßt Bundestagsbeschluss

23.06.2017

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Der Bundestag hat gestern Abend mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz zur Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler mit Änderungen verabschiedet. Die Entscheidung, die nach langen Verhandlungen zustande kam, wird vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt. Dieser wird sich allerdings weiterhin für die Einführung eines Sachkundennachweises einsetzen.

Dass Gesetz sieht vor, dass sich Immobilienverwalter und Makler regelmäßig 20 Stunden innerhalb von drei Jahren fortbilden müssen. Daneben enthält es eine Informationsvorschrift über Qualifikation und Fortbildung des Verwalters gegenüber dem Verbraucher. Die Erlaubnispflicht wird zudem auf den Mietverwalter ausgeweitet. Dies wird eigens in Form des Wohnimmobilienverwalters manifestiert, der künftig die WEG- und Mietverwaltung umfasst. Wohnimmobilienverwalter erhalten die erforderliche Erlaubnis, wenn sie geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Zwar hatte das Bundeskabinett im August 2016 noch einen Sachkundenachweis beschlossen, dieser wurde allerdings von der Unionsfraktion abgelehnt, insbesondere von der CSU in der AG Wirtschaft. Die Ablehnung wurde mit dem damit verbundenen hohen bürokratischen und regulatorischen Aufwand begründet. So wäre durch eine "Alte-Hasen-Regel" eine deutliche Mehrheit gewerblicher Verwalter ohnehin befreit gewesen. „Eine Stichtags-Regelung wäre hier die bessere Lösung gewesen. Wer nach einer bestimmten Frist die Tätigkeit neu ausüben will, hätte eine Sachkundeprüfung abzulegen oder durch den Nachweis einer entsprechenden Ausbildung oder eines Studiums davon befreit werden können”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler „Wir werden daher nach der nächsten Bundestagswahl einen neuen Anlauf nehmen.”

Der DDIV begrüßt dennoch, dass nach sechs langen Jahren gelungen ist, die Tätigkeit des Verwalters aufzuwerten. Der Prozess hatte 2011 mit der Vorlage des "Zuck-Gutachtens" begonnen, das durch den DDIV und seine Landesverbände initiiert wurde. Darin wurde die Frage nach Berufszugangsvoraussetzungen für den Verwalter verfassungsrechtlich geklärt. „Dies dokumentiert was eine konzertierte Interessenvertretung durch einen schlagkräftigen und auf eine Berufsgruppe fokussierten Verband politisch erreichen kann”, erläutert Martin Kaßler. „Wir haben nie daran gezweifelt, dass dieses Gesetz kommt! Mit der Einführung einer Weiterbildungspflicht und dem Einschluss des Mietverwalters auf den letzten Metern wurden zudem zwei wesentliche Forderungen des DDIV erfüllt, ebenso die unstrittige Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für den Verwalter”, so Martin Kaßler. „Hier haben sich Beharrlichkeit und die richtigen Argumente ausgezeichnet.”

Der DDIV wird bis zur Einführung eines Sachkundenachweises seine Bemühungen auch dahingehend weiter intensivieren, seine Medien- und Öffentlichkeitsarbeit darauf auszurichten, dass Wohnungseigentümergesellschaften nur einen Verwalter beauftragen, der Mitglied in einem der DDIV-Landesverbände ist.  „Unser Verband steht heute schon für die Qualität der Aus- und Fortbildung. Mit der fortschreitenden Komplexität der Wohnimmobilienverwaltung sind Eigentümer gut beraten, auf das Fachwissen unserer Mitglieder zu vertrauen”, kommentiert DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler abschließend, „denn ein Tag Weiterbildung pro Jahr wird weder der komplexen Tätigkeit des Verwaltens gerecht, noch wird damit der Verbraucherschutz von Millionen Eigentümern und Mietern signifikant erhöht.”

Die Einzelheiten der Weiterbildungs- und Informationsverpflichtung wie auch der Berufshaftpflichtversicherung werden in der ausführenden Rechtsverordnung geregelt. Dort wird auch verankert, wie die Nachweispflichten des gewerblichen Wohnimmobilienverwalters über die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung gegenüber der zuständigen Behörde ausgestaltet werden.

In der gestrigen Plenardebatte sprachen sich die Fraktionen von SPD, DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen dafür aus, den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode einzuführen. (ahu)

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