Datenschutz als Großprojekt für Versicherungen

28.11.2016

Die Datenschutzanforderungen zu erfüllen ist eine große Herausforderung für die Versicherungen ©Olivier Le Moal fotolia.com

Im Mai 2018 trifft die neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Doch bereits heute müssen sich die Versicherer darauf einstellen. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, wurde in der letzten Woche erörtert.

Am 24. und 25. November fand die 5. Fachkonferenz "Datenschutz in der Assekuranz" der Versicherungsforen Leipzig statt. Im Mittelpunkt stand dieses Mal die Frage "Wie begegnen Versicherer den neuen technischen und datenschutzrechtlichen Entwicklungen?"

Eine Bestandsaufnahme der Regelungen der verschiedenen Gesetzestexte ist für viele Datenschutzbeauftragte in Versicherungen momentan unerlässlich. Malte-Michael Kaspar, Datenschutzbeauftragter der ERGO Direkt Versicherungen, stellte in seinem Vortrag daher detailliert die neuen Anforderungen des EU-Datenschutz-Grund-Verordnung (EUDSGV) dem bestehenden Bundesdatenschutzgesetz gegenüber. Auch wenn er sich dabei lediglich auf die Auftragsdatenverarbeitung konzentrierte, zeigte sich enormer Handlungsbedarf für die Versicherer.

Ebenfalls eine große Herausforderung stellt der Bereich Löschen und Sperren der EUDSGV dar. Für den Bereich der Kundendaten haben die meisten Versicherungsunternehmen sich dieses Themas zwar bereits im Zuge des Codes of Conduct angenommen, doch in der EUDSGV werden auch andere Bereiche, z. B. Vertrieb, eingeschlossen. Auch hier gilt es für die Unternehmen ein sauberes Lösch- und Sperrkonzept zu entwickeln.

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