„Das war äußerst irritierend“

28.05.2020

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW

Gestern fand im Finanzausschuss des Bundestages die Anhörung zur geplanten Übertragung der Aufsicht über die 34f-Vermittler auf die BaFin statt. Auf Vorschlag der FDP war auch Norman Wirth als Sachverständiger vor Ort und stellte sich den Fragen der Abgeordneten. Der Geschäftsführende Vorstand des AfW machte dabei einmal mehr deutlich, dass die Pläne mehr schaden als nutzen würden. Die Fronten bleiben jedoch verhärtet.

Norman Wirth stellte noch einmal die erhebliche zusätzliche Kostenbelastung heraus, die mit dem geplanten Gesetz auf die Vermittler zukommen würde (finanzwelt berichtete). Zudem verwies er auf Umfrageergebnisse, wonach mehr als die Hälfte der Vermittler ihre Tätigkeit als unabhängige, kundenorientierte Dienstleister im Finanzanlagenbereich einstellen würden. Auch verwies Wirth auf die bereits funktionierende Aufsicht besonders bei den IHK und die Vorteile der lokalen Aufsicht durch die IHKen. In diesem Zusammenhang begrüßt der AfW die Bereitschaft der IHK bundeseinheitlich die Aufsicht zu übernehmen,

Unterstützung erhielt Wirth von den Vertretern von CDU/ CSU, FDP und AfD, die das Gesetzesvorhaben aufgrund fehlender Notwendigkeit und des Kostenaspektes kritisch hinterfragten. So stellte sich klar heraus, dass es aktuell keine belegbaren Probleme bei der Aufsicht gibt – im Gegenteil: So verzeichnete die vom VOTUM-Verband eingerichtete Schlichtungstelle im vergangenen Jahr nur eine einzige Beschwerde gegen einen Vermittler, die sich schlussendlich sogar als unbegründet herausstellte.

„Seitens der BaFin wurde durch die Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele geäußert, dass die BaFin von einem Rückgang der Zulassungen bei den Finanzanlagevermittlern um 50 % ausgeht. Sämtliche Angaben der Bundesregierung dazu gingen bisher weiterhin von 37.000 zu beaufsichtigenden Erlaubnisinhabern aus, auf die sich die entstehenden Kosten verteilen sollen. Das wäre nun hinfällig und hier wurde wohl auch möglicherweise wissentlich mit falschen Zahlen agiert. Diese Aussage war daher äußerst irritierend“, so Wirth nach der Anhörung, an der auch Vertreter der BaFin,  der DIHK, des Bundesverbandes Verbraucherzentrale, des VOTUM-Verbandes anwesend. Zudem war Prof. Dr. Matthias Beenken von der FH Dortmund zugeschaltet.

Wie das Gesetzgebungsverfahren nun weitergehen wird, bleibt abzuwarten. Ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern scheint aktuell nicht in Sicht.

Die Stellungnahmen der beteiligten Sachverständigen sind hier zu finden. (ahu)

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