Das passiert bei versäumter Eintragung in Transparenzregister

12.12.2019

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW

Seit 1. Oktober 2017 besteht müssen sich juristische Personen des Privatrechts und eigetragene Personengesellschaften im Transparenzregister eintragen. Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW weist darauf hin, dass nun Konsequenzen für diejenigen drohen, die es bislang noch nicht getan haben – und bietet für diesen Fall Hilfe an.

Wie der AfW vermeldet, finden Unternehmen die ihrer Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister bislang nicht nachgekommen sind, unliebsame Post in ihrem Briefkasten: Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide. Ein Beispiel finden Sie hier. Der AfW hat seine Mitglieder bereits vor zwei Jahren auf die Eintragungspflicht hingewiesen. Jedoch haben oder hatten möglicherweise Vertreter von eingetragenen Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen Handlungsbedarf. Eine umfangreiche FAQ-Liste zu dem Thema finden Sie hier. Wenn darüber hinaus noch Fragen bestehen, können sich Vermittler an die auf der oben genannten Webseite angegebene Servicenummer wenden. (ahu)