Das müssen Vermittler wegen Entschädigungszahlungen wissen

26.05.2020

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Viele deutsche Unternehmen, sowohl große als auch kleine, sorgen sich derzeit um ihre Liquiditätsreserve. Auf gewerbliche Versicherungsnehmer könnten deshalb Probleme zukommen, wenn Entschädigungszahlungen von versicherten Schäden auf sich warten lassen. Welche das sind und wie Vermittler damit umgehen sollten, darüber informiert ConceptIF BIZ.

Eine Maschinenschaden ist für ein produzierendes Unternehmen ein Worst-Case-Szenario. Deshalb ist es für das Unternehmen wichtig, dass schnellstmöglich die Maschine wieder zum Laufen gebracht werden kann, indem die dringend benötigten Ersatzteile beschafft werden. Besonders schlecht ist es vor allem dann, wenn die liquiden Mittel nicht mehr ausreichen, um den Schaden schnell zu reparieren. Dann ist das Unternehmen nämlich von den Zahlungen aus der jeweiligen Versicherungspolice abhängig. „Der versicherte Betrieb ist also nicht nur darauf angewiesen, dass der Versicherer die Schadensstelle zügig freigibt, sondern auch für versicherte Schäden kurzfristig Entschädigungszahlungen leistet“, erläutert Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG und Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH.

In den allgemeingültigen Versicherungsbedingungen ist geregelt, dass der Versicherungsnehmer, einen Monat nachdem er den Schaden angezeigt hat, den Betrag beanspruchen kann, den der Versicherer nach Lage der Dinge mindestens zu zahlen hat. „Doch einen Monat können in diesen Tagen nur wenige Betriebe, ohne erhebliche Nachteile zu erleiden, überbrücken“, so Winkler. Zudem obliegt es nach den standardisierten Bedingungen dem Versicherungsnehmer, die Schadensstelle möglichst nicht zu verändern, auch wenn der Betrieb dadurch gestört werden kann.

Was ein Vermittler für seine Gewerbekunden tun sollte

Erst im Schadensfall zeigt sich die Qualität des vermittelten Versicherungsschutzes. „Gerade hier kann der Vermittler seine Dienstleistung unter Beweis stellen, indem er adäquate versicherungsvertragliche Regelungen aufnimmt, diese im Schadensfall anwendet und gegenüber dem Versicherer kommuniziert“, meint Jörg Winkler.

Wann ein Vermittler nicht aktiv werden muss

Neben den Standardtarifen gibt es Lösungen am Markt, wie der ConceptIF-Tarif CIF:BIZ property complete, bei dem schneller geleistet wird. Demnach kann ein Versicherungsnehmer verlangen, dass er bereits zwei Wochen, nachdem er den Schaden angezeigt hat, eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrages erhält, der nach Sachlage mindestens zu zahlen ist. Er braucht auch nicht abzuwarten, bis der Versicherer die Schadensstelle freigibt, sondern kann umgehend mit den Aufräum- und Reparaturarbeiten beginnen. Seiner Nachweispflicht im Schadensfall kann er dann etwa mit Fotos, Berichten von Fachfirmen und durch die Aufbewahrung der beschädigten Sachen nachkommen. (ahu)