Das kleine Elektrofahrzeug-ABC der R+V Versicherungsgruppe

16.11.2022

E-Mobilität für mehr Klimaschutz mit neuen Versicherungslösungen

Im besten Fall sorgen erneuerbare Energiequellen für eine klimaneutrale Mobilität mit dem eigenen Fahrzeug. Benzintank, Dieselpumpe und Ölwanne sind bald „von gestern“ und finden sich nur noch in Old- oder Youngtimern. Für den Fahrzeugantrieb sorgen dann Akkumulatoren, Schnellladestationen und Spannungsregler mit neuen Herausforderungen an den Fahrer und dessen Umfeld. Neue Inhalte im Beratungsgespräch mit Bestands- und Neukunden stehen zwangsläufig an.

Momentan bereiten noch Umstände wie Akku-Verschleiß, ein weitmaschiges Versorgungsnetz oder lange Ladezeiten e-mobilen Kunden die eine oder andere Sorge, die der technische Fortschritt bald zügig auflöst. Diese fortschreitende Entwicklung erfordert flexibel anzupassende Lösungen für die daraus entstehenden neuen Kundenrisiken. Bereits ein beschädigter oder entladener Akku legt ein Elektrofahrzeug umgehend lahm und sorgt im Vergleich zu Verbrennern überraschend oft für hohe Bergungs-, Abschlepp- und Unterstellkosten für das Fahrzeug. Aufladen, Reparatur oder Entsorgung der Akkumulatoren folgen in einem häufig noch unbekannten Kostenumfang.

Versicherungsmaklern bieten unsere Versicherungslösungen für private und gewerbliche Fahrzeuge mit nachhaltigen Elektro- und Hybridantrieben frische Zugangswege in die Privathaushalte und die Unternehmen. Die Politik schafft aktuell Rahmenbedingungen, welche die individuelle Mobilität aller Kunden gravierend verändert und für vollkommen neue Ansätze in der Versicherungsberatung sorgt. Dieses Booklet gibt einen Überblick zur E-Mobilität, beantwortet Kundenfragen und informiert über die passenden Versicherungslösungen für Fahrzeuge mit nachhaltigen Antrieben.

Dietmar Schöne Vertriebsdirektor

A Abschleppen

Als Panne zählt bei Elektrofahrzeugen im Schutzbrief auch die Entladung des Akkus.

Das Abschleppen von Elektrofahrzeugen bei einer Beschädigung des Akkus ist unter Beachtung besonderer Regeln möglich (u. a. Deaktivierung des Hochvoltsystems, Verwendung eines Plateaufahrzeugs/Tiefladers)*.

Ein Elektrofahrzeug mit beschädigtem Akku sollte im Freien mit einem Sicherheitsabstand von 15 Metern abgestellt werden**.

Die Kosten der Fahrzeugunterstellung sind für max. 2 Wochen ohne Entschädigungsobergrenze über den Schutzbrief gedeckt***.

* VDA Broschüre „Unfallhilfe und Bergen bei Fahrzeugen mit Hochvolt und 48 Volt Systemen“, August 2020 ** GDV Rundschreiben Nr. 6797230 vom 21.02.2020 *** Bei Unfall oder Panne in einer Mindestentfernung von 50 km vom Wohnsitz/Firmensitz

A All Risk Deckung

Auch eine All Risk Deckung sichert nicht jeden Schaden ab, weshalb sich das Beratungsgespräch mit dem Kunden mehr um Schäden dreht, die NICHT versichert sind; zudem sind oft hohe Abzüge neu für alt für den Akku vorgesehen

Schadenbeispiele: - Fehlbedienung - Auslaufen des Akkus

Aus diesem Grund bieten wir die bekannten Kaskodeckungen mit besonderen Leistungen für Elektrofahrzeuge an.

Für den Akku kann eine Betriebsschaden-Deckung über die Kasko-Extra-Versicherung abgeschlossen werden.

E Elektro-Pkw vs. Elektrofahrzeuge

Ist eine Leistung in den AKB nicht ausdrücklich nur für Elektro-Pkw bestimmt, gilt diese für alle Arten von Elektrofahrzeugen; Exklusivleistungen für Elektro-Pkw sind:

  • Verlängerte Neupreisentschädigung
  • Mobilitätspauschale
  • Kurzschluss und Tierbissschäden an Akkumulatoren und Hochvoltkabeln ohne Entschädigungsobergrenze
  • Wertminderung

Folgende Leistungen gelten auch für weitere Arten von Elektrofahrzeugen:

  • Einspeiserisiko in der KH
  • Mitversicherung von Induktionsladeplatten, Ladekabeln, Ladekarten, mobilen Ladegeräten und Wandladestationen (ggf. mit Entschädigungsobergrenze)
  • Neupreisentschädigung und Entsorgungskosten für Akkus
  • Erweiterter Pannenbegriff im Schutzbrief

E Entsorgungskosten

Bei Totalbeschädigung des Akkus:

  • Entsorgungskosten werden ohne Entschädigungsobergrenze übernommen
  • Unabhängig davon sind die Hersteller gesetzlich zur Rücknahme und Entsorgung des Akkus verpflichtet

Bei Totalbeschädigung des Elektro-Pkw:

  • Entsorgungskosten für den Elektro-Pkw sind ohne Entschädigungsobergrenze versichert
  • Es erfolgt keine Anrechnung auf die Höchstentschädigungsgrenze der Kasko
  • Voraussetzung: Der Kunde versichert das Ersatzfahrzeug wieder bei uns (KH und Kasko

F Feuerwehrkosten

Wenn ein Fahrzeug in Brand gerät, ist damit in der Regel auch ein Drittschaden verbunden.

  • Beispiel: Asphalt und/oder Leitplanken werden beschädigt

Daher werden erforderliche Feuerwehrkosten über die KH erstattet.

  • Auch Kosten für Löschdecken sowie Löschwannen einschließlich der Entsorgung des Löschwassers werden grundsätzlich übernommen
  • Erforderlichkeit und Angemessenheit einzelner Maßnahmen wird geprüft

Die Höhe der Feuerwehrkosten ist je nach Bundesland/Kommune unterschiedlich geregelt.

G Gebrauch

Die KH kommt für alle Schäden auf, die durch den Gebrauch des Elektrofahrzeugs verursacht werden.

Unter den Gebrauch des Elektrofahrzeugs fällt auch das Laden; Schadenbeispiele:

  • Durch einen technischen Defekt des Fahrzeugs wird die Ladesäule eines Stromanbieters beschädigt
  • Der Akku entzündet sich, durch den Brand werden die Tiefgarage sowie geparkte Fahrzeuge beschädigt

Besonderheit: Versichert sind auch Schäden, die dadurch entstehen, dass elektrische Energie aus dem Akku in das Stromnetz eingespeist wird (Einspeiserisiko).

S Services

Darüber hinaus werden Services rund um das Thema Elektromobilität angeboten:

  • Facebook-Gruppe zum (Erfahrungs-) Austausch über das Thema Elektromobilität
  • Kontaktvermittlung zur Firma Mer Solutions GmbH, die Firmenkunden bei der Umstellung ihres Fuhrparks auf Elektromobilität berät und begleitet
  • Attraktive Konditionen für Elektro-Pkw-Kunden bei der Autovermietung SIXT zur Anmietung eines Verbrennerfahrzeugs, z. B. für eine Urlaubsreise in Länder mit geringer Ladesäuleninfrastruktur

Registrierung bei SIXT ist erforderlich; Kunden bzw. Maklerwerden gesondert darüber informiert.

T Tarif

Elektro-Pkw erhalten im Tarif 07/2021 einen Umweltbonus inHöhe von 25 % in KH und Kasko.

  • Der Nachlass zahlt auf die Elektromobilität als strategisches Geschäftsfeld ein
  • Lieferwagen mit Elektroantrieb erhalten einen Nachlass

Fahrzeuge mit einem geringen CO2-Ausstoß wie z. B. einige Hybridfahrzeuge erhalten einen abgestuften Umweltbonus.

  • Bis 95 g/km: 6 % in KH und Kasko
  • Bis 115 g/km: 3 % in KH und Kasko

T Tesla

Unfallreparaturen sind nur in bestimmten Tesla Partnerwerkstätten möglich.

Laut ZDK stellt dies eine Diskriminierung der freien Werkstätten dar, weshalb die Europäische Kommission angerufen wurde.

Im außereuropäischen Ausland bietet Tesla die Kfz Versicherung im eigenen Namen an, teilweise integriert in den Kaufpreis des Fahrzeugs.

In Deutschland kooperiert Tesla derzeit mit der Helvetia direkt über ein Internet Portal der Marsh GmbH (InsureMy Tesla).

T Tierbiss und Tierbiss-Folgeschäden

Unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden sind ohne Entschädigungsobergrenze, Folgeschäden bis zur jeweiligen Entschädigungsobergrenze versichert.

Für den Akku und die Hochvoltkabel gilt die jeweilige Entschädigungsobergrenze für Folgeschäden nicht.

Bei einem Totalschaden des Akkus wird dessen Neupreis entschädigt (ggf. mit Abzügen nfa).

Ü Überspannungsschäden durch Kurzschluss

Überspannungsschäden durch Kurzschluss sind im Reparaturfall bis zur jeweiligen Entschädigungsobergrenze versichert.

Für den Akku und die Hochvoltkabel gilt die jeweilige Entschädigungsobergrenze nicht (A.2.6.6.e AKB).

Im Totalschadenfall des Akkus wird dessen Neupreis entschädigt (ggf. mit Abzügen nfa).

Die Ursache des Kurzschlusses ist unerheblich (z. B. technischer Defekt, indirekter Blitzschlag).

W Wechselprämie von Verbrenner-Pkw auf Elektro-Pkw

Zusätzlich zur Entschädigung des Fahrzeugschadens wird eine Prämie von 2.000 EUR gezahlt, wenn der Kunde anlässlich eines Totalschadens/-diebstahls von einem Verbrenner-Pkw auf einen Elektro-Pkw wechselt.

Der Totalschaden/-diebstahl des Verbrenner-Pkw muss innerhalb des Zeitraums der Neupreisentschädigung eingetreten sein.

Das Ersatzfahrzeug muss ein Elektro-Pkw (Neufahrzeug/Vorführfahrzeug bis max. 1.000 km vom Händler oder Hersteller) sein und bei uns versichert werden (KH und VK).

W Werkstattservice

Mehr als zwei Drittel unserer Partner Werkstätten sind bereits für Reparaturen von Elektrofahrzeugen zertifiziert.

Unter unseren Partner-Werkstätten sind zunehmend auch solche, die Tesla-zertifiziert sind.

  • Für die Reparatur von Tesla Fahrzeugen ist Spezialausrüstung notwendig, die hohe Investitionskosten für die Partner Werkstätten bedeutet

Daher kann für Elektro-Pkw grundsätzlich auch der Werkstattservice angeboten werden.

Sämtliche Leistungsangaben in diesem Booklet beziehen sich auf das Produkt bzw. die Produktlinie mit dem besten Leistungsumfang und werden verkürzt dargestellt. Es gelten die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) in ihrer aktuellen Fassung. Fotos: © temp-64GTX, ThamKC, Tomasz Zajda, DimaBerlin, Michael Stifter, Wellnhofer Designs, Aleksei Potov, SB Arts Media, Mr. Music - stock.adobe.com