Daran scheitern 50 % der Leistungsfälle

06.04.2020

Stephan Kaiser, BU-Expertenservice (links) / Thorben M. Jöhnke, Anwalt (rechts)

Ein Versicherungsvermittler hat mit so einigem zu kämpfen. Da wäre schon mal der schlechte Ruf. Außerdem muss er, wenn der Vertrag in den ersten 5 Jahren gekündigt wird, wieder Geld zurückzahlen. Aber am schlimmsten ist für jeden Versicherungsvermittler die Haftung. Und das liegt nicht mal daran, dass – wie der schlechte Ruf es vermuten lässt – alle Vermittler nur Böses im Sinn haben. Die Angst hat viel mit Unwissenheit zu tun. Wann hafte ich, wofür hafte ich und wie kann ich das alles vermeiden? Das sind alles Fragen, die ein Vermittler oft nicht ausreichend beantworten kann. Bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung ist die Angst besonders hoch. Wie schlimm es tatsächlich ist, wo Vorsicht angebracht ist und wo nicht, wollen wir von zwei Experten auf diesem Gebiet wissen. Stephan Kaiser ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der BU-Expertenservice GmbH. Er betreut gut 200 Leistungsfälle aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung pro Jahr. Und Björn Thorben M. Jöhnke ist Anwalt aus Hamburg und spezialisiert auf Versicherungsrecht und die Berufsunfähigkeits-Versicherung im Besonderen. Er betreut nur Vermittler und deren Kunden. Er ist also nie auf der Seite der Versicherungsgesellschaften zu finden.

finanzwelt: Herr Kaiser, Herr Jöhnke, Sie beide waren einmal Versicherungsmakler. Haben Sie aus Angst vor der Haftung die Seiten gewechselt? Stephan Kaiser» Bestimmt nicht. Bei mir war es so, dass ich mich schon immer für die Berufsunfähigkeits-Versicherung interessiert habe. Und das Spannendste an der ganzen Versicherung ist nun mal der Leistungsfall. Das ganze Leistungsversprechen ist nur Schall und Rauch, wenn die Versicherung dann versagt, wenn es darauf ankommt. Deshalb habe ich schon früh die Leistungsfälle innerhalb des Unternehmens, in dem ich gearbeitet habe, betreut. Irgendwann wurden darauf dann auch Kollegen aufmerksam. Und da ich als Versicherungsvermittler fremde Leistungsfälle nicht bearbeiten darf, war der Schritt zur Zulassung als Versicherungsberater nur logisch. Björn Thorben M. Jöhnke» Nein, überhaupt nicht. Der Wechsel in die anwaltliche Tätigkeit war – bedingt durch das Studium der Rechtswissenschaften – sozusagen ‚vorprogrammiert‘, auch wenn die Tätigkeit als selbstständiger Versicherungsmakler äußerst interessant und ausfüllend war. Haftungsrisiken bestehen im Übrigen für alle beratende Berufe. Umso mehr nehme ich meine anwaltliche Expertise als Fachanwalt für Versicherungsrecht zum Anlass, Versicherungsmakler und Versicherungsnehmer im ‚Fall der Fälle‘ rechtlich zu unterstützen. Meine vorherige Tätigkeit als Makler ist mir natürlich äußerst hilfreich, die Probleme und Haftungsrisiken eines Vermittlers persönlich erlebt zu haben. Als Anwalt kann man sich dann besser in die Fälle einarbeiten und weiß seine Mandanten besser zu verteidigen.

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