Damit die Freude an der Erbschaft bleibt

16.12.2015

Das Erbschaftsvolumina in Österreich liegt laut OeNB bei ca. 15 Milliarden Euro pro Jahr und wird in Zukunft noch steigen. Ein großer Anteil der Hinterlassenschaften sind Immobilien. Für viele ergeben sich daraus neue Möglichkeiten, manche sehen sich neuen Problemen gegenüber.

Was ist zu beachten, damit das Erbe nicht zur Last wird? Andres Fellner, MSc, Vorstand der Partner Bank, erläutert 6 wichtige Punkte, die im Falle der Erbschaft einer Immobilie zu beachten sind:

1. Kosten und Steuern kalkulieren

Handelt es sich bei dem Erbe um eine Immobilie sind es allfällige Sanierungskosten, Grunderwerbssteuer und Erbschaftssteuer, die zu kalkulieren sind. Ab 1. Jänner 2016 steigen die Steuerkosten, da diese nicht mehr wie bisher vom Einheitswert, sondern vom Verkehrswert, das heißt vom tatsächlichen Wert der Immobilie, berechnet werden. Ist die Immobilie über € 400.000,-- wert, liegen die Steuern bei 3,5%. Bei einem Wert von € 250.000,-- bis € 400.000,-- liegt der Satz bei 2% und bis € 250.000,-- bei 0,5%.

2. Rücklagen bei Vermietung einplanen

Im Falle einer Vermietung ist abzuwägen, ob die Instandhaltungskosten mit den Mieteinnahmen dauerhaft zu finanzieren sind. Denn neben den Betriebskosten ist auch entsprechend Einkommenssteuer abzuführen.

3. Steuerbegünstigungen abklären

Steuerbegünstigungen können sich durch den sogenannten Fruchtgenuss ergeben. Dabei kann der Eigentümer den Ertrag aus einem Objekt jemand anderen zukommen lassen. Hat dieser jemand ein geringeres Einkommen oder ist bereits in Pension, fällt auch die Einkommensteuer niedriger aus. Ein Beispiel: Erbt von einem Ehepaar der Mann und ist seine Frau ist Teilzeit beschäftigt, kann die Einkommens-, Umsatz- und Grunderwerbssteuer günstiger ausfallen, wenn die Ehefrau das Fruchtgenussrecht erhält.

4. Den Wert der Immobilie ermitteln

Soll die geerbte Immobilie verkauft werden, ist zuerst der Verkaufswert zu ermitteln. Entscheidende Faktoren dafür sind dIe Lage, die Größe und der Zustand des Hauses und des Grundstückes. Auch die Einkommenssteuer ist bei einem Verkauf zu berücksichtigen.

5. Möglichkeiten bei Gemeinschaftserbe abwägen

Wenn mehrere Personen gemeinschaftlich ein Haus erben, ist eine Einigung über eine gerechte Aufteilung herbeizuführen. Bei einem Verkauf kann der Erlös aufgeteilt werden. Bei einer Alleinnutzug sind die anderen Erben finanziell zu entschädigen. Hier sind gute Rücklagen notwendig, denn der Pflichtteil wird ab 2016 ebenfalls vom Verkehrswert berechnet.

6. Beratung einholen

Qualifizierte Beratung ist gefragt, um vor Überraschungen gefeit zu sein. Denn bei einer Erbschaft können sich viele Möglichkeiten, aber auch Probleme ergeben. Bei der Entscheidungsfindung, beim Verkauf, beim Geld anlegen, helfen unabhängige Fachleute, um die beste Lösung zu finden. Auch bei der Vermietung ist es wichtig, Rat von Fachberatern über den richtigen Mietvertrag und über laufende Kosten einzuholen.

_Autor: Andreas Fellner, MSc, Vorstand Partner Bank

_