Continentale: Umgang mit den Unisex-Tarifen

07.02.2013

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Es ist verfassungswidrig, Bestandskunden der privaten Krankenversicherung in Unisex-Tarife zwangsweise mit einzubeziehen. Zu diesem Ergebnis kommt der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Josef Isensee in seinem aktuellen Gutachten.

(fw/ck) Eine derartige Einbeziehung der Bestandskunden durch den Gesetzgeber stelle einen Eingriff in Grundrechte dar, so der Verfassungsrechtler. Eingegriffen würde in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsgarantie von privaten Krankenversicherern und ihren Versicherten, in die Freiheit der Berufsausübung der Unternehmen und die Handlungsfreiheit der Kunden. Verfassungsrechtlich zulässig sei ein solcher Eingriff nur dann, wenn übergeordnete Interessen vorlägen, so Prof. Dr. Dr. Isensee. Für Neukunden gelten Unisex-Tarife ab dem 21. Dezember 2012. Die Einbeziehung von Bestandskunden war innerhalb des PKV-Verbandes diskutiert worden. "Entsprechende Pläne sind offenbar wieder vom Tisch, aber nur, weil man die Umsetzung für nicht möglich hielt. Wir sind der Meinung, dass unabhängig von der Umsetzbarkeit eine Einbeziehung der Bestände schon verfassungsrechtlich unzulässig ist und sehen uns jetzt in dieser Haltung bestätigt", so Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale Krankenversicherung.

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