Check24 vor Münchener Gericht

22.02.2016

Der BVK will es wissen. Der Vermittler-Verband hat in München ein Internetportal wegen unlauterem Wettbewerb verklagt. Folgen dann die Klagen gegen Fintech-Makler? Die Branche darf gespannt sein.

2016-02-23 (fw/db) Mit einer mündlichen Verhandlung beim Landgericht München wird morgen ein Prozess fortgesetzt, der klären soll, ob das Internetportal Check24 gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstößt.

Geklagt hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen, so der BVK in seiner Klageschrift.

„All das geschieht, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten – das können wir im Interesse unserer Kunden so nicht akzeptieren und daher haben wir uns zur Klage entschieden“, so der BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Verbraucherschutz dürfe im Internet nicht aufhören. Es müsse eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer geben, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Auch für die Internetportale, die Versicherungen vermitteln, müsse gelten: die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine individuelle Beratung. Dem werde der Versicherungsvermittler und Internetportal Check24 nicht gerecht, so der BVK.

Im Vorfeld der Klage hatte der Verband Check24 abgemahnt und aufgefordert, die Missstände zu beseitigen. Da das Vergleichsportal dazu nicht bereit war, reichte der BVK im September Klage ein. In seinem Vorgehen fühlt sich der BVK bestätigt durch den Verbraucherverein Verbraucherzentrale Hamburg e.V., der den Vorstoß des BVK öffentlich befürwortete.

Die Rechtsauffassung des BVK werde durch den Rechtswissenschaftler und Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski bekräftigt. Der Experte meint eine Vergleichsplattform handle unlauter, wenn sie dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalte, die er benötigt, um eine fundierte geschäftliche Entscheidung zu treffen. Der BVK sieht diesen Tatbestand bei Check24 erfüllt.

Dietmar Braun