Check24 siegt gegen Versicherer

17.06.2019

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Das Vergleichsportal Check24 darf weiterhin damit werben, die günstigsten Tarife für Kfz-Versicherungen auf dem Markt anzubieten. Ein entsprechender Antrag der HUK-Coburg wurde abgelehnt. Der Versicherer und das Vergleichsportal hatten vor kurzem auch aus einem anderen Grund juristische Auseinandersetzungen.

Check24 und HUK-Coburg werden in diesem Leben wohl keine Freunde mehr: Vor kurzem erreichte der Versicherer, dass seine Tarife auf dem Vergleichsportal nicht mehr aufgeführt werden dürfen (finanzwelt berichtete). Außerdem stellte die HUK-Coburg einen Ordnungsmittelantrag gegen die Werbung für die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ von Check24. Hier musste der oberfränkische Versicherer nun eine juristische Niederlage hinnehmen. So entschied das zuständige Landgericht Köln, dass Check24 damit werben dürfe, denn die angebotene Garantie stelle keinen Rechtsverstoß dar. Laut Urteilsbegründung kommt Check24 seinem Garantieversprechen nun für den Gesamtmarkt der Kfz-Versicherung nach. Im Beschluss der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln heißt es, die Garantieübernahme: „(…) bietet dem Verbraucher für den Fall, dass er irgendwo auf dem Markt ein vergleichbares, aber günstigeres Alternativprodukt findet, den Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen an, indem sie [CHECK24] die finanziellen Nachteile ausgleicht.“ (ahu)