Check24 schießt erneut gegen BVK

23.02.2018

Check24 nimmt erneut den BVK ins Visier / Foto: © claudiaevans26 - stock.adobe.com

Check24 und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) liegen weiterhin juristisch im Clinch. Das Vergleichsportal hat nun seine Internetseite angepasst – und geht zum neuerlichen Angriff über.

Check24 hat 2 Wochen, nachdem das Oberlandesgericht München ein Ordnungsgeld gegen das Vergleichsportal verhängt hat, die Darstellung der sogenannten Erstinformation angepasst. Das OLG München hatte in seinem Ordnungsgeldbeschluss den Zeitpunkt des ersten Geschäftskontakts speziell für Vergleichsportale erstmalig konkretisiert. Mit dem Ergebnis dürften beide Streitparteien ähnlich zufrieden sein: So liegt der vom Gericht definierte Zeitpunkt des ersten Geschäftskontakts zwischen der Position von Check24 und dem BVK.

Die nun erfolgte Anpassung hat zur Folge, dass Verbraucher ab sofort die Ergebnisseite eines jeden Versicherungsvergleichs nur sehen, wenn sie zuvor die Erstinformation per Zwangsdownload erhalten haben. Die Entscheidung des OLG München hat Folgen für alle im Internet tätigen Versicherungsmakler und Portale. Davon sind laut Check24 auch die BVK-Makler betroffen, die ihr Geschäft online vermitteln. „Das offenbart das scheinheilige Vorgehen des BVK, der auf uns mit dem Finger zeigt, aber im eigenen Verband keine Rechtskonformität sicherstellt“, übt Check24 in seiner Pressemitteilung erneut heftige Kritik am BVK. „Im Sinne fairer Wettbewerbsbedingungen mahnen wir erneut drei BVK-Mitglieder ab, die bei der Online-Vermittlung von Versicherungsprodukten nicht ausreichend auf ihre Maklertätigkeit hinweisen.“

Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten, wie der BVK auf diese Vorwürfe antwortet. (ahu)

www.bvk.de

www.check24.de