Check24 als Versicherungsmakler bestätigt

12.07.2016

Der Makler Check24 sieht sein Geschäftsmodell im Internet bestätigt © Robert Kneschke - Fotolia.com

Das Geschäftsmodell des Versicherungsmaklers Check24 wurde nach der Meinung des Anbieters gerichtlich bestätigt. Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) sei damit unterlegen.

2016-07-13 (fw/db) In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Internet Verkaufs-Portal  Check24 und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat das Landgericht München I heute, nach der Meinung von Check24, das Geschäftsmodell des Verkaufsportals im Internet eindeutig bestätigt und somit die Hauptangriffspunkte des BVK weitgehend entkräftet. Das Gericht war aus Sicht des Internetanbieters deutlich in seinen Ausführungen, dass Check24 seinen Kunden sowohl eine objektive Marktbetrachtung als Beratungsgrundlage als auch eine gesetzeskonforme Befragung und Beratung biete. „Mit dem heutigen Urteil sind wir zufrieden. Check24 schafft konsequente Transparenz und ist fokussiert auf echten Kundennutzen mit hoher Beratungsqualität für nachhaltig zufriedene Kunden“, sagt Christoph Röttele, Check24-Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung. Check24 ist ein anerkannter Versicherungsmakler Über fünfzehn Millionen Kunden würden den hohen Nutzwert des Geschäftsmodells von Check24 bestätigen meint der Anbieter. Das Gericht hat sowohl den Zeitpunkt als auch den Inhalt der Kommunikation der Makler-Statusinformation („Erstinformation“)  von  Check24  nicht  beanstandet. Es erkannte nur Nachbesserungsbedarf bei der Präsentation der Erstinformation. Das Gericht ließ weiter erkennen, dass sich lediglich bei Hausrat-, Privathaftpflicht- und Kraftfahrt-Versicherungsvergleich hinsichtlich der Formulierung bzw. Darstellung einzelner Fragen ein geringer Anpassungsbedarf ergibt.