BVK vs. Check 24 geht in nächste Runde

16.10.2017

Der Streit zwischen dem BVK und Check24 ist noch nicht zu Ende / Foto: © cirkoglu -stock.adobe.com

Der seit mehr als zwei Jahre andauernde Streit zwischen dem Vergleichsportal Check 24 und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) über Informationspflichten beim Versicherungsabschluss geht weiter: Der BVK hat hat das Landgericht München angerufen. Check24 wehrt sich mit deutlichen Worten gegen die Vorwürfe.

Der BVK wirft dem Vergleichsportal vor, die im April vom Oberlandesgericht München angeordneten Änderungen der Informationen auf der Internetseite nicht ausreichend umgesetzt zu haben. So muss Check 24 aufgrund des Richterspruchs seinen Kunden ausdrücklich mitteilen, dass es als Makler auftritt. Nach Meinung des BVK wird diese Vorgabe nur unzureichend umgesetzt. Sollte der BVK recht bekommen, droht Check24 ein Ordnungsgeld.

„Wir pochen vor dem Landgericht München I auf Vollstreckung des Urteils vom April 2017, weil Check24 das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts München aus unserer Sicht immer noch nicht ausreichend umsetzt und sich auf seinem Online-Portal gegenüber seinen Kunden nach wie vor nicht klar genug als Makler zu erkennen gibt, der für seine Arbeit Provisionen kassiert“, begründet BVK-Präsident Michael H. Heinz den nun bei Gericht eingereichten Ordnungsmittelantrag gegen das Online-Portal.

Nach Meinung von Heinz hätten die Verbraucher ein Anrecht darauf zu erfahren, mit wem sie es zu tun haben, wenn sie auf Check24 eine Versicherung abschließen. Das müsste das Vergleichsportal sichtbar und verständlich machen. So hat das OLG München klar gestellt, dass auch Online-Maklern beim ersten Geschäftskontakt die Informationen, die § 11 Abs. 1 VersVermV verlangt, klar und verständlich in Textform mitzuteilen haben. „Das entspricht dem Prinzip der Unternehmenswahrheit und Unternehmensklarheit. Das tut Check24 jedoch trotz des gegen das Online-Portal ergangenen Urteils nach unserer Auffassung nicht ausreichend“, so der BVK-Präsident.

„Weil Check24 nach wie vor nicht die vom OLG München gesetzten Regeln einhalten will, die ja auch für stationäre Vermittler gelten, beantragen wir jetzt die Vollstreckung des Urteils. Wir pochen auf eine vollständige Gleichbehandlung von Online- und Offline-Vermittlern. Wir meinen, dass es zum Geschäftsmodell von Check24 gehört, eben nicht von Anfang an ausreichend deutlich auf die Maklertätigkeit hinzuweisen, sondern als vermeintlich neutrales Online-Portal aufzutreten“, so Heinz. „Wir halten diese Verletzung von wichtigen Informationspflichten auch im Hinblick auf die Erfüllung des Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für den Vertrieb für äußerst problematisch“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich haben sich die dort vertretenen Versicherer verpflichtet, prinzipiell nur mit solchen Maklern zusammenzuarbeiten, die diesen Verhaltenskodex auch einhalten und erfüllen. Dies ist bei Check24 nach unserer festen Überzeugung bis heute aber nicht der Fall. Deshalb müssen sich die betroffenen Versicherer schon fragen lassen, warum sie weiterhin über Check24 ihre Produkte vermitteln lassen, obwohl dieses Unternehmen den von ihnen beschlossenen Verhaltenskodex fortwährend verletzt. Hier bewegen sich die betroffenen Versicherer auf sehr dünnem Eis.“

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