BVK positioniert sich zu IDD

18.09.2017

Der BVK hat eine Erklärung zur IDD Umsetzung unterschrieben/ Foto: © Gajus -stock.adobe.com

Vergangenen Mittwoch haben Repräsentanten des deutschen Versicherungsvertriebs die "Bonner Erklärung" unterzeichnet. Sie begrüßen darin zwar die Umsetzung der EU Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht, stellten jedoch für die jetzt anstehende Konkretisierung in der Praxis Forderungen, die dem Verbraucherschutzcharakter der IDD entsprechen sollen.

Die Erklärung wurde auf dem jährlich im September stattfindenden Treffen der Vorsitzenden der Vertretervereinigung der deutschen Versicherungsunternehmen, des Präsidiums des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sowie der Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) verabschiedet. Mit mehr als 40.000 Versicherungsvermittlern, die auf diesem "Bonner Spitzentreffen" zugegen waren, ist es die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Europa.

IDD-Umsetzung wird begrüßt

Die Teilnehmer des Spitzentreffens befürworteten insgesamt die IDD-Umsetzung, dann damit erkenne der Gesetzgeber das bewährte Provisions- und Courtagesystem als Leistungsvergütung an. Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der BaFin, informierte auf dem Treffen die Teilnehmer, dass die BaFin ihre Aufsichtsfunktion der Vertriebsvergütung und zur Vermeidung von Interessenskonflikten im Versicherungsvertrieb, die sich aus & 48 a des Versicherungsaufsichtsgesetzes ergeben, sehr ernst nehmen werde. Die IDD-Umsetzung wird auch deshalb begrüßt, weil damit die Anforderungen an den Internetvertrieb ausgeweitet würden. „Damit sehen wir uns bestätigt, dass unsere BVK-Forderung ‚Kein Vertrieb ohne Beratung‘ sich im Gesetz wiederfindet“, so Michael H. Heinz, Präsident des BVK. „Online-Kunden sollen damit künftig dieselben Beratungsleistungen erhalten, wie Kunden des stationären Vertriebs. Der Gesetzgeber entspricht damit unserer Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebswege. Dies hatte der BVK auch kürzlich durch seine Klage gegen das Internetvergleichsportal Check24 durchgesetzt.“

Die Verbände forderten dagegen, das jetzt gesetzlich verankerte Provisionsabgabeverbot konsequent umzusetzen, um seinem Charakter einer Marktverhaltensregel im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Geltung zu verschaffen. „Schließlich haben wir lange dafür gekämpft und wollen nicht, dass es in der Praxis ins Leere läuft. Daher müssen die dafür zuständigen Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um es wirksam zu verfolgen“, betonte Heinz.

Keine kundenfeindlichen Vertriebssteuerungen

„Den Versicherungsunternehmen muss untersagt werden, kundenfeindliche Vertriebssteuerungen vorzunehmen“, konstatierte Heinz. „Denn hier kollidiert der Geist der IDD, im bestmöglichen Kundeninteresse zu beraten und zu vermitteln, mit dem Umsatzinteresse der Unternehmen. Außerdem kann aus dem IDD-Umsetzungsgesetz grundsätzlich keine Berechtigung abgeleitet werden, bestehende Provisionsvereinbarungen zu ändern oder einseitig zu widerrufen.“ (ahu)

www.bvk.de