BVK: Plädoyer für Provisionsabgabeverbot

07.02.2013

© Thorben Wengert - Fotolia.com

Der Bundesverband der Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) macht in einer Stellungnahme zur Diskussion des gesetzlichen Provisionsabgabeverbots deutlich, dass es sich bei der Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt nur um eine Einzelfallentscheidung handelt.

(fw/ck) Der BVK hofft, dass die BaFin nach der nun anstehenden grundsätzlichen Prüfung für den Erhalt des Provisionsabgabeverbots ist. Der Verband stellte fest, dass trotz des Urteils das Provisionsabgabeverbot weiterhin Bestand habe. "Mit dem Verzicht der BaFin auf eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht gilt das gesetzliche Provisionsabgabeverbot nach wie vor weiter", sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. "Provisionen sind die selbstverständlichen Vergütungen der Versicherungskaufleute für erbrachte Beratungs- und Vermittlungsleistungen für die Kunden. Um sie kann nicht gefeilscht werden, sondern sie sind die Existenzgrundlage der Vermittler." Daher plädiert der BVK für den Erhalt des Provisionsabgabeverbots.

www.bvk.de