BVK greift erneut Check24 an

11.01.2018

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In den letzten Wochen war es ruhig geworden im andauernden Rechtsstreit zwischen Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und dem Vergleichsportal Check24 (finanzwelt berichtete). Nun facht BVK-Präsident Michael H. Heinz den Streit erneut an.

So erneuert der BVK-Präsident gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die alt bekannten Vorwürfe gegenüber dem Vergleichsportal. So sei die Erstinformation bei Check24 völlig intransparent und verstoße zudem gegen die Rechtsprechung. „Check24 ist eine Verkaufsmaschine“, so Heinz gegenüber dem Blatt. Auf der Seite des Vergleichsportals zeigt man sich von den Vorwürfen des BVK wenig beeindruckt. So erklärte Unternehmenssprecher Daniel Friedheim gegenüber der FAZ, dass der Rechtsrahmen noch nicht abschließend geklärt sei. Nach eigener Auffassung hat Check24 zudem alle Vorgaben rechtmäßig umgesetzt.

Dass der Kunde auf die Maklertätigkeit des Vergleichsportals erst hingewiesen wird, wenn er beim gewünschten Versicherungsvergleich seine E-Mail-Adresse eingibt, sieht man bei Check24 als rechtlich in Ordnung an. „Das ist der erste Geschäftskontakt“, sagt Friedheim. „Erst dann wird ein Interessent zu einem echten Kunden, wenn er seine persönlichen Daten preisgibt. Daran müssen wir uns orientieren.“

finanzwelt wird Sie über die weitere Entwicklung in der Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

www.bvk.de

www.check24.de