BVK bietet Neuerung im Rechtsschutz für Mitglieder an

07.02.2013

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) möchte seine Attraktivität für Versicherungsvermittler steigern. Dies tut er gezielt mit der Maßnahme, dass er seinen Mitgliedern zum 1. Januar 2011 einen Handelsvertreterrechtsschutz anbietet. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor.

(fw/ah) Laut Verbandsangabe ist diese Neuerung bereits im BVK-Mitgliedsbeitrag enthalten und damit ohne zusätzliche Kosten für die BVK-Mitglieder verbunden. Der BVK-Gruppenvertrag zum Handelsvertreterrechtsschutz sieht die Übernahme von Prozesskosten bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 Euro ohne Selbstbeteiligung für Rechtsstreitigkeiten aus Vertretungsverträgen und Courtagevereinbarungen vor.

Bei der Vertragsunterzeichnung bei der ÖRAG in Düsseldorf, die als Partner gewonnen wurde, sagte dazu BVK-Präsident Michael H. Heinz: "Mit diesem Handelsvertreterrechtsschutz bieten wir unseren Mitgliedern eine wesentliche Verbesserung ihrer Position gegenüber den Versicherungsunternehmen. Mit dem inkludierten BVK-Rechtsschutz haben wir darüber hinaus auch für die Versicherungsvertreter ein attraktives Modell geschaffen, die bis dato noch keinen Rechtsschutz haben."

www.bvk.de