BVI begrüßt US-Quellensteuerbefreiung für AV-Spezialfonds

07.02.2013

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Der BVI begrüßt die Vereinbarung zwischen Deutschland und den USA, nach welcher Spezi-alfonds, an denen ausschließlich eine oder mehrere Pensionskassen beteiligt sind, künftig US-Dividenden ohne US-Quellensteuerbelastung erhalten. Dies lässt sich einer Pressemeldung entnehmen.

(fw/ah) "Wir haben uns für diese Vereinbarung seit dem letzten Doppelbesteuerungsabkommen von 2007 stark gemacht. Die Attraktivität des deutschen Spezialfonds wird hierdurch weiter gesteigert", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Spezialfonds, die selbst ausschließlich Gelder für in Deutschland errichtete Pensionsfonds oder im Rahmen von Pensionstreuhand-Konstruktionen (CTA; Contractual Trust Arrangement) verwalten, gelten demnach selbst als Pensionsfonds im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA. Dividenden aus den USA unterliegen damit nicht mehr der US-Quellensteuer.

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