Bundeskabinett beschließt neue Eigenkapitalregeln für Versicherungen

07.02.2013

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Aktuell gab das Bundeskabinett seinen Segen zum Entwurf des 10. Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Damit hat die deutsche Legislative begonnen, die auf europäischer Ebene ausgehandelten Regelungen zur Eigenkapitalausstattung der Versicherer in nationales Recht umzusetzen.

(fw/ck) Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, die Erst- und Rückversicherungsunternehmen in der EU, die bislang vergleichsweise gut durch die europäische Staatsschuldenkrise gekommen sind, auch für die Zukunft krisenresistent zu machen. Da dies Auswirkungen auf die Eigenmittelausstattung der gesamten Versicherungsbranche haben wird, ist das Projekt auch unter den Namen "Solvabilität II" oder "Solvency II" bekannt. Es gehört gegenwärtig zu den wichtigsten EU-Vorhaben im Bereich Finanzdienstleistungen, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen.

Mit den neuen Regelungen soll u.a. eine Verbesserung des Schutzes der Versicherungsnehmer sowie der Begünstigen erreicht werden. Zudem wird eine vorausschauende, risikobasierte Aufsicht im Einklang mit der ökonomischen Realität angepeilt. Ebenso soll eine Verringerung der regulatorischen Unterschiede zwischen Banken und Versicherungen erreicht werden. Auch wird die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Versicherungswirtschaft anvisiert.

Weiter heißt es: Der risikoorientierte und in die Zukunft gerichtete Ansatz von Solvency II bringt eine grundlegende Neuausrichtung bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen von Versicherungsunternehmen und eine Änderung bei den zur Verfügung stehenden aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und Instrumenten. Auf diese Weise soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden.

Das Projekt Sovency II fußt auf einer drei-Säulen-Strategie. Die erste Säule regelt, wie viel Eigenmittel die Versicherungsunternehmen in Zukunft vorhalten müssen. Säule zwei legt fest, wie künftig die Aufsicht vonseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der europäischen Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) aussieht.

Die dritte Säule umfasst Marktdisziplin, Transparenz und Veröffentlichungspflicht sowie Meldewesen gegenüber der Aussichtsbehörden.

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