uniVersa BU: verbesserte Absicherung

13.01.2022

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Zum Jahreswechsel hat uniVersa ihren Schutz vor Berufsunfähigkeit weiterentwickelt. Die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie für Selbständige, Beamte und Polizisten wurden verbessert, zusätzlich wurde auch die Nachversicherungsgarantie ausgebaut.

Bei Selbstständigen verzichtet der Versicherer im neuen BU-Schutz auf eine Umorganisation. Dies gilt generell in Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern, sowie bei einer akademischen Ausbildung und Bürotätigkeit von mindestens 90 %. Beamte und Polizisten können sich jetzt zudem bei uniVersa gegen Dienstunfähigkeit versichern. Dabei wird eine Versetzung in den Ruhestand, die aus gesundheitlichen Gründen durch den Dienstherrn erfolgt, ohne erneute Prüfung anerkannt. Auch der Premiumschutz wurde verbessert. Die Leistungen sind hier bereits ab drei Monaten (statt bisher vier) und einer Prognosedauer von drei Monaten für bis zu 36 Monaten (bisher 24 Monate) verfügbar. Statt einer fachärztlichen Bescheinigung reicht dafür jetzt eine normale Arztbescheinigung aus.

Wird eine Umorganisation erforderlich, gibt uniVersa eine Starthilfe als Einmalzahlung in Höhe von neun Monatsrenten aus. Auch die Wiedereingliederungshilfe wurde angepasst. Sie kann jetzt mehrfach während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden, bisher war dies nur einmal möglich. Eine Anpassung erfolgte auch für die Nachversicherungsgarantien. Der Schutz kann jetzt auch bei Tod des Ehegatten oder Lebenspartners sowie bei reduzierter Beamtenpension und beim Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Der Zeitraum dafür verlängerte sich jetzt auf zwölf Monate statt bisher sechs. Auch die Vertragslaufzeit kann ohne Gesundheitsprüfung verlängert werden, falls die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rente von derzeit 67 Jahren durch eine Reform erhöht werden sollte. (lb)