BU-Leistungsprüfung bleibt oft Black Box

03.05.2021

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Die Corona-Pandemie bringt für die Berufsunfähigkeitsversicherung neue Herausforderungen mit sich. Eine von der PremiumCircle Deutschland GmbH durchgeführte Studie zeigt, dass die Versicherer sehr unterschiedlich darauf reagieren. Die Bereitschaft zur Transparenz ist nur sehr gering ausgeprägt.

Inwieweit haben Corona-Schutzimpfungen mit bestimmten Impfstoffen, ein positiver Coronatest, Reisen in Risiko- und Mutationsgebiete, durch die Anti-Corona-Maßnahmen ausgelöste psychische Erkrankungen, nicht durchgeführte oder verschobene ärztlich angeordnete Maßnahmen, die Arbeit im Homeoffice oder allgemeine Langzeitfolgen der Pandemie bereits heute Einfluss auf die Antrags- und Leistungsprozesse in der BU-Versicherung? Dieser Frage ist die PremiumCircle Deutschland GmbH im Rahmen der diesjährigen Transparenzinitiative Berufsunfähigkeitsversicherung nachgegangen und hat an 59 Versicherer einen Erhebungsbogen zum tatsächlichen unternehmensindividuellen Antrags- und Leistungsverhalten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie versandt. Der Erhebungsbogen umfasste 97 Fragen und soll im Rahmen einer aktuellen Standortbestimmung Transparenz schaffen. Die Bereitschaft der Versicherer, an der Umfrage teilzunehmen war jedoch äußert dürftig: So haben 15 angeschriebene Unternehmen teilweise begründet keine Daten geliefert, 37 zeigten selbst nach Erinnerung keinerlei Reaktion. Somit haben sich gerade einmal folgende sieben Unternehmen an der Erhebung beteiligt: Alte Leipziger, Barmenia, Canada Life, HDI, LV 1871, Sparkassen Versicherung, Volkswohl Bund.

Sehr unterschiedliche Antwort auf Corona-Herausforderungen

Trotz einzelner positiver Ausnahmen zeigt das Gesamtergebnis eine erhebliche Varianz der Versicherer im Umgang mit den durch Corona neu hinzugekommenen Herausforderungen. So zeigt die Studie, dass sowohl beim Antrags- als auch beim Leistungsprozess für Kunden mit Corona-Infektionen zum Teil deutlich abweichende Regeln gelten. Auf der Homepage des GDV klingt das völlig anders: „Sowohl beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen als auch bei der Leistungsprüfung gelten für Kunden mit einer Corona-Infektion die ganz normalen Regeln.“

Laut den Studienautoren gibt es aktuell im Antragsprozess keine spezifizierten, verständlichen und transparenten Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit Covid-19. Hingegen würde die unternehmensindividuelle Auslegung, Einschätzung und Bewertung auf Basis der bereits in der prä-Corona-Zeit vorhandenen pauschalen Gesundheitsfragen sowohl für Versicherer als auch für Vermittler das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erheblich erhöhen.

Durch die von PremiumCircle schon lange kritisierten unverbindlichen Formulierungen und unbestimmten Begriffe in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird laut den Studienautoren dafür gesorgt, dass es auch im BU-Leistungsprozess keine einheitlichen und verbindlichen Leitplanken gäbe und das Ergebnis der Leistungsprüfung weiterhin eine unternehmensindividuelle und einzelfallabhängige Black Box sei. Durch Corona sei das Risiko einer Leistungsablehnung teilweise deutlich erhöht.

Laut den Studienautoren gäbe es im Gesamtergebnis – auch im Hinblick auf Covid-19- in der Berufsunfähigkeitsversicherung so gut wie keine verbindliche Vertragsgrundlage. Die Versicherer hätten die Chance und Verpflichtung zugleich, zeitnah für Transparenz und Klarheit zu sorgen. Jedoch würde der hohe Anteil an Versicherer, die weder in der aktuellen Erhebung noch in ihren Gesundheitsfragen und Versicherungsbedingungen Transparenz leisten wollten, den Schluss zulassen, dass ein Großteil der Branche eher an einem einseitig steuerbaren Geschäftsmodell interessiert sei, anstatt mit verständlichen und klaren Produkten die Attraktivität für den Versicherungsnehmer zu erhöhen. Aus diesem Grund fordert PremiumCircle erneut die Politik auf – gerade im Hinblick auf die bevorstehende „Corona-Lawine“ - im Sinne aller BU-Versicherten endlich zu handeln und die Versicherer zur Verbindlichkeit, Verständlichkeit und Transparenz in ihren Vertragsbedingungen gesetzlich zu verpflichten. (ahu)