Bootshalter-Haftpflichtversicherung ist in Italien Pflicht

07.02.2013

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„Eine Seefahrt die ist lustig, eine Seefahrt die ist schön…“ Die Freude über das Reisen auf dem Wasser mit dem eigenen Boot kann in Italien allerdings schnell getrübt werden. Denn die italienischen Behörden verstehen keinen Spaß, wenn ein Bootseigner, die Binnen-und Küstengewässer ohne einen korrekten Nachweis einer Bootshalter- Haftpflichtversicherung befährt.

(fw/ck) Wie die Württembergische Versicherung AG nun mitteilt, hat die italienische Legislative die Mindestversicherungssummen der Pflichtversicherung zum 11. Juni 2012 verdoppelt. Derzeit beträgt die Summe noch 2,5 Mio. Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden. Ab dem 11. Juni dieses Jahres verdoppeln sich diese Summen auf fünf Millionen Euro für Personen- und eine Million Euro für Sachschäden. Bootseigner, die einen Vertrag mit geringeren Summen haben, müssen diesen vor Ausstellung einer Versicherungsbestätigung für Italien bei ihrer Versicherungsgesellschaft entsprechend erhöhen lassen. Ansonsten kann es passieren, dass die Einfahrt per Schiff nach Italien nicht erlaubt wird. Der Versicherungsnachweis erfolgt per "Blauer Versicherungskarte" für Italien (Certificato di Assicurazione) und ist in italienischer und deutscher Sprache abgefasst.

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