Bilanzfälschung bei Steinhoff?

07.12.2017

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Der Möbelkonzern Steinhoff sieht sich dem Vorwurf der Bilanzfälschung ausgesetzt. Die Vorwürfe hatten sowohl an der Börse als auch in der Unternehmensführung Konsequenzen.

Dienstagabend erschütterte eine Ad-hoc-Mitteilung der Steinhoff International Holdings N.V. die Kapitalmärkte: Der Aufsichtsrat des Möbelkonzerns habe neue Hinweise auf Bilanzunregelmäßigkeiten erhalten, denen nachgegangen werden müsse. Deshalb wurde die Präsentation der Bilanz auf unbestimmte Zeit verschoben und der Vorstandsvorsitzende Markus Jooste legte mit sofortiger Wirkung sein Amt nieder. Aufgrund der Nachricht verlor die Steinhoff-Aktie gestern zeitweise bis zu 70 % ihres Wertes. Somit wurde innerhalb eines Tages ein Milliardenvermögen vernichtet.

Nachricht kam nicht völlig überraschend

Bereits in den letzten Wochen hatte es immer wieder Spekulationen über Bilanzmanipulationen beim zweitgrößten europäischen Möbelkonzern gegeben. So sollen Investoren u.a. über große Verschiebungen zwischen verbundenen Unternehmen im Unklaren gelassen worden sein. Diese Vorwürfe wurden von Steinhoff allerdings zurückgewiesen. Nach einem Bericht des Manager Magazins von August soll die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen den Vorstandsvorsitzenden sowie weitere Personen wegen des Verdachts der Bilanzfälschung ermittelt haben. Diese Vorwürfe wurden von Steinhoff in einer Ad-hoc-Mitteilung am 24. August jedoch bestritten: Es seien wesentliche Fakten falsch oder irreführend dargestellt worden.

„Nach unserer Rechtsauffassung könnte Steinhoff wegen unrichtiger Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig sein, und zwar im Milliardenbereich“, erklärt Marc Schiefer, Geschäftsführer und Rechtsanwalt der TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

„Wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten, stehen neben der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten nach Art. 17 MAR auch Prospektfehler im Raum“, so Schiefer weiter. „Vorliegend gehen wir davon aus, dass dann potentiell jeder Steinhoff–Aktionär – unabhängig vom Kaufzeitpunkt – Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann. Dieses also seit dem Börsengang im Jahr 2015“, ergänzt TILP Litigation Rechtsanwalt Maximilian Weiss.

Investoren aus dem In- und Ausland haben bereits Kontakt zu TILP aufgenommen. Die Kanzlei teilte mit, dass sie für den Fall, dass sich die Vorwürfe erhärten sollten, den geschädigten Investoren empfehlen werde, gegen die Verantwortlichen rechtliche Schritte einzuleiten. (ahu)

www.tilp.de