Betrugsspezialist betrog Allianz

20.09.2018

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Wer weiß am besten wie man betrügt? Genau, jemand der sich täglich berufsmäßig mit Betrug befasst. Bei der Allianz hat ein Betrugsspezialist für einen Schaden von mehreren Millionen Euro gesorgt. Aber nur für einen Teil der Taten muss er ins Gefängnis.

Gestern verurteilte das Landgericht Köln den ehemaligen Allianz-Bereichsleiter Eric B. zu vier Jahren und zwei Monaten Haft. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. B. wird vorgeworfen, allein in den vergangenen fünf Jahren mithilfe von erfundenen Anwälten mehr als zwei Mio. Euro auf private Konten umgeleitet haben. B. kam dabei seine Position zu Hilfe: So hatte er als Leiter des Bereichs Betrug Nordwest der Allianz die Erlaubnis, Zahlungen bis zu 100.000 Euro zu genehmigen. Bei der Allianz werden per Zufall Zahlungen ausgewählt, die von einer zweiten Person abgezeichnet werden müssen. Weil seine Kompetenz jedoch unbestritten gewesen sei, hätten die Mitarbeiter Rechnungen und andere Dokumente von B. vor der Freigabe nicht geprüft, so die Süddeutsche Zeitung. Auch habe bei der Allianz nie jemand Verdacht geschöpft.

Laut Süddeutscher Zeitung war B. ein ausgesprochener Experte darin, fingierte Schadensfälle aufzudecken. So trat er als Render bei Veranstaltungen auf und half bei der Entwicklung einer Betrugssoftware. Dieses Wissen half ihm wohl, seine Machenschaften über viele Jahre hinweg geheim zu halten – und sich damit einer härteren Strafe zu entziehen: Nachdem seine Familie im Jahr 2003 in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, begann er seine Taten. Jedoch sind alle Taten, die vor dem 7. März 2013 begangen wurden bereits verjährt. Schlussendlich wurde B. wegen 371 Taten verurteilt. Sein frühzeitiges Geständnis und sein kooperatives Verhalten während der Ermittlung berücksichtigten die Richter am Landgericht Köln strafmildernd. B. befindet sich bis Haftantritt auf freiem Fuß, da das Gericht keine Fluchtgefahr sieht, da das Geld ohnehin schon völlig ausgegeben wurde. Sein positives Verhalten in der Untersuchungshaft und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft war, könnten zudem dafür sorgen, dass ein Teil der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Noch ist ungewiss, welchen bleibenden Schaden die Allianz behalten wird. Zwar muss B. den Schaden an den Versicherer zurückzahlen, jedoch wird es die gesamte Summe im Laufe seines Lebens wohl nicht zusammenbekommen. (ahu)