Besserer Versicherungsschutz für Ferrari und Co.

17.02.2020

Foto: © art_zzz - stock.adobe.com

Ein Auto ist ein Transportmittel – und häufig zugleich ein Statussymbol. Da exklusive Fahrzeuge einen besonderen Versicherungsschutz benötigen, hat die Württembergische Versicherung AG den Tarif „Best of Cars für Exoten“ ausgebaut und verbessert.

Wer ein Auto von Marken wie Bentley, Ferrari oder Maybach fährt, hat viel Geld in seinen fahrbaren Untersatz investiert. Entsprechend sollte das Fahrzeug auch versichert sein, am besten Vollkasko, denn dabei sind neben dem Grundschutz auch noch selbst verschuldete und durch Vandalismus verursachte Schäden abgedeckt.

Einen Versicherungsschutz speziell für exklusive Autos bietet die Württembergische Versicherung mit ihrem Tarif „Best of Cars für Exoten“. Hierbei erhalten die Fahrer für schadensfreies Fahren mit einem Exoten-Sportwagen einen Nachlass bei der Versicherungsprämie. Dieser Rabatt lässt sich bei allen bei der Württembergischen versicherten Exoten-Sportwagen anrechnen. Besonders günstige Beiträge im Exotentarif bietet die Württembergische routinierten Fahrern, Haltern von älteren Fahrzeugen und Fahrern von Limousinen sowie bei geringer Fahrleistung. Wer seinen Alltags-Pkw bei der Württembergischen versichert hat, erhält für die Versicherung seines Fahrzeugs 5 %  Nachlass. 10 % Beitragsermäßigung bekommt, wer zwei weitere Privatkundenverträge bei der Württembergischen hat. Fahrer, die beide Voraussetzungen erfüllen, können insgesamt 15 % sparen.

Zudem bietet der Tarif eine individuelle Beitragsberechnung, bei der sich Erfahrung positiv auszahlt. Auch gibt es bei der Kaskoversicherung eine individuell wählbare Selbstbeteiligung. Der Tarif berücksichtigt zudem die Tatsache, dass Exoten häufig nicht das ganze Jahr über auf der Straße unterwegs sind. So werden die Versicherungsbeiträge nur für den Zulassungszeitraum erhoben und es wird eine kostenlose Ruheversicherung für bis zu 18 Monate gewährt. Wenn der Besitzer ein Wertgutachten vorlegt, kann er sein Fahrzeug auch dann für den aktuellen Wiederbeschaffungswert versichern, wenn dieser den damaligen Neupreis übersteigt. Die GAP-Deckung für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge ist zudem beitragsfrei mitversichert.

Der Tarif leistet außerdem in folgenden Fällen:

  • Überführung für Neufahrzeug nach Totalschaden bis 1.000 Euro.
  • Eigenschaden in Höhe von 100.000 Euro mit einem Mindestselbstbehalt von 500 Euro.
  • Unfälle durch Hacker- und Cyberangriff.
  • Tierbiss-Folgeschäden bis 10.000 Euro.
  • Havarie Grosse bereits in der Teilkaskoversicherung (statt erst in der Vollkaskoversicherung).
  • Diebstahl von mobilen Navis aus verschlossenen Kfz bis 300 Euro.
  • Erstattung von Betriebsmitteln (zum Beispiel Motoröl, Kühlflüssigkeit, nicht Treibstoff).
  • Schäden aufgrund von Schnee- und Eislawinen, Erdrutsch, Muren, Steinschlag, Erdfall, Erdsenkung und Erdbeben.
  • Schäden nach Kurzschluss zuzüglich Folgeschäden an Aggregaten bis 3.000 Euro.
  • Schäden durch umstürzende oder herunterfallende Gebäudeteile.
  • Entsorgung beschädigter Akkus bis 1.000 Euro. (ahu)