BdV verliert vor BGH

27.06.2018

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Der Bundesgerichtshof hat Änderungen bei der Beteiligung an den sogenannten Bewertungsreserven bei Lebensversicherung für rechtens erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten e.V. (BdV).

Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2014 dürfen Lebensversicherungen an ihre Kunden nur noch Kursgewinne in einem Maße auszahlen, das die Garantiezusagen für alle übrigen Versicherten nicht gefährdet. Gegen diese Praxis klagte der BdV und zog damit, nach Niederlagen vor dem Amtsgericht Düsseldorf und dem Landgericht Düsseldorf, vor den Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage nun ab. „Wie wir erwartet haben, bestätigt der Bundesgerichtshof, dass das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) richtig angewendet wurde, ohne die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes selbst zu prüfen. Das obliegt dem Bundesverfassungsgericht, an das wir uns hierzu auch noch wenden wollen“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Der BGH hat jedoch an das LG Düsseldorf zurückverwiesen, um klären zu lassen, ob im konkreten Fall ein erhöhter Sicherungsbedarf bestand und somit eine Kürzung der Bewertungsreserven angezeigt war. „Wir haben einen langen Atem und werden daher bis zur letzten Instanz gegen das Pfuschgesetz kämpfen“, so Kleinlein. „Wir prüfen, ob uns dieses BGH-Urteil schon jetzt einen direkten Weg zum höchsten Gericht ermöglicht.“

Von dem Verfahren sind ca. 90 Mio. Lebensversicherungsverträge betroffen, darunter viele Kapitallebensversicherungen, Riester- und Rürup Renten sowie Direktversicherungsverträge der Betrieblichen Altersvorsorge. Durch sein heutiges Urteil hat der BGH deutlich gemacht, dass keine grundsätzlich unrechtmäßige Benachteiligung der Versicherungsnehmer erkennbar ist. Die Richter stützen sich in ihrer Argumentation darauf, dass das LVRG korrekt angewendet wird.

„In der Verhandlung hat das Gericht angedeutet, dass das Versicherungsunternehmen zukünftig nachweisen muss, warum es eine Kürzung der Bewertungsreserven vorgenommen hat“, erläutert Kleinlein und ergänzt: „Das heißt, in einem Punkt haben wir verloren, in einem anderen gewonnen."

Daher geht es jetzt erst einmal beim LG Düsseldorf in die Verlängerung. Danach prüft der BdV den außerordentlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde. „Aus unserer Sicht geht es um die Enteignung von Millionen von Kunden. Die vom LVRG gedeckte Kürzung der Bewertungsreserven ist ein nicht zu tolerierender Eingriff in das grundrechtlich geschützte Eigentumsrecht aller Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer“, erläutert Kleinlein. Der BdV verfolgt das Ziel, dass der Gesetzgeber zugunsten aller Versicherungsnehmer das LVRG anpasst. (ahu)

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