BdV kritisiert BRSG

08.06.2017

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Letzten Donnerstag hat der Bundestag nach über zwei Jahren Vorbereitung und Beratung das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet. Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) begrüßt zwar grundsätzlich, dass sich der Gesetzgeber mit der Zukunft der Altersvorsorge auseinandersetzt, kritisiert allerdings, dass bis heute viele Betriebsrentner belastet werden.

Axel Kleinlein, Sprecher des BdV-Vorstandes: „Die Doppelverbeitragung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führt zu einer erheblichen Belastung der Rentner im Alter. Das hätte endlich gelöst werden müssen.“

Nach Meinung des BdV hat das BRSG einige vielversprechende Ansätze. So würde die Einführung einer reinen Beitragszusage ohne Garantien kapitalmarktorientierte Anlagen und damit mehr Renditechancen ermöglichen, die ansonsten im aktuellen Niedrigzinsumfeld nicht realisierbar wären. Die Befreiung der Arbeitgeber von der Subsidärhaftung mache die Betriebsrente zudem potenziell attraktiver.

Bemängelt wird hingegen, dass für Betriebsrenten in vielen Konstellationen "doppelt" Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen, nämlich bei der Einzahlung und im Ruhestand bei der Auszahlung. Kleinlein: „Besonders hart hat es viele Betriebsrentner getroffen, als die damalige Bundesregierung 2004 für betriebliche Direktversicherungen eine Beitragspflicht eingeführt hat – und das für bereits bestehende Verträge ohne Vertrauensschutz!“

Nach Meinung des BdV weitet das aktuelle BRSG diese Problematik nochmals aus. Die Steuerfreiheit ist auch 8 % der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet worden, während die Sozialabgabenfreiheit auf 4 % beschränkt bleibt. Wer also Entgeltumwandlung bis zur steuerfreien Höchstgrenze nutzt, muss sich auf eine empfindliche Doppelbelastung seiner Betriebsrente durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einstellen: Der volle Beitragssatz wird dann im Alter fällig – die Leistung schmälert sich dadurch im schlimmsten Fall um über 18 %.

„Wer Betriebsrenten stärken möchte, muss Betriebsrentner von solchen widersinnigen Belastungen befreien. Es ist völlig unverständlich, dass diese Gerechtigkeitslücke mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz sogar nochmals weiter geöffnet wird“, empört sich Kleinlein. Und: „Zu glauben, dass man jedoch mit dem BRSG das Problem der Renten gelöst hätte, ist blauäugig. Der Gesetzgeber wird sich über dieses Gesetz hinaus weiter mit der Frage eines fairen und zukunftsfähigen Modells der Altersvorsorge beschäftigen müssen“, so Kleinlein. (ahu)

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