BCA wehrt sich berechtigt gegen Kritik

20.08.2014

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Für Haftungsdächer hat der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung in der Aufsicht geschaffen, da diese direkt von der Bundesaufsicht kontrolliert werden. Die BCA wehrt sich gegen einseitige Medienkritik.

2014-08-21 (fw/db) Die BCA AG wehrt sich gegen einseitige Kritik seitens der „Wirtschaftswoche“, die dem Pool und seinem kooperierenden Haftungsdach Bank für Vermögen AG vorwirft, zu wenig für die Qualifikation seiner Vermittler zu tun. Die BCA verweist zu Recht darauf, sich gesetzeskonform zu verhalten. In der Weiterbildung arbeite der Pool mit der Deutschen Makler Akademie (DMA) zusammen und fördere das berufsbegleitende Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Die Abschlüsse an der DHBW haben höchste internationale Anerkennung. Die BCA hat auch viele zertifizierte Finanzplaner (Certified Financial Planner) an Bord, denen im Statut eine ständige Weiterbildung vorgeschrieben ist.

Die historische Entwicklung der Regulierung

Bis 2007 war das Vermitteln von Versicherungen oder Investmentfonds in Deutschland ein erlaubnisfreies Geschäft. Der Gesetzgeber hat den sozialpolitisch bedeutenden Sektor der betrieblichen und privaten Altersvorsorge früher Vermittlern überlassen, die nicht mal ihre Sachkunde nachweisen mussten. Für das Vermitteln von börsennotierten Investmentfonds, die dem volkswirtschaftlichen Ziel des Aufbaus von Privatvermögen dienen, wurde ab 2013 ein entsprechender Sachkundenachweis notwendig.

Ziel der Regulierung ist die Sicherung der Qualität im Vertrieb von Finanzdienstleistungen. Die Regulierung hat für eine gewisse Marktbereinigung gesorgt, was im Sinne der Anleger, aber auch aller seriösen unabhängigen Vermittlungsunternehmer ist. Der Gesetzgeber sollte aber auch die berechtigte Kritik der Versicherungsmakler ernst nehmen, die vor Übertreibungen bei der europäisch getriebenen Regulierung warnen.

Der Gesetzgeber hat mit dem § 34f Gewerbeordnung (GewO) eine verpflichtende Sachkundeprüfung eingeführt. Für vertraglich gebundene Vermittler, die sich nach dem Kreditwesengesetz (KWG) regulierten Haftungsdächern, wie der BCA Vermögensbank, anschließen, gibt es einen solchen standardisierten Qualifikationsnachweis nicht.

BCA haftet für ihre Vermittler

Diese Ausnahmeregelung bewirke, dass die vom Gewerbeamt kontrollierten Vermittler zwar aktuell härtere Auflagen erfüllen müssen, als die für ein mittelbar von der BaFin überwachten Haftungsdach tätige Versicherungsvermittler, aber dafür hafte das Haftungsdach für alle. Dieses unternehmerische Risiko trage das Haftungsdach der BCA.

Dietmar Braun, Hochschuldozent und freier Fachjournalist