BCA: Vorschläge zur Honorarberatung sind verwirrend

07.02.2013

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„Die Vorschläge zur Honorarberatung sind verwirrend, viel zu kompliziert und wenig praxisorientiert", kritisiert Roland Roider, Vorstandsmitglied des Bad Homburger Maklerpools BCA, das von Verbraucherministerin Ilse Aigner aktuell vorgestellte Eckpunktepapier für eine gesetzliche Regelung des Berufsbildes der Honorarberatung. Nach Roiders Überzeugung werde mit diesem Thesenpapier der untaugliche Versuch unternommen, Provisionsberatung auf Dauer durch Honorarberatung abzulösen. Was zunächst in den Ausführungen zu den 10 Thesen harmlos und ausschließlich nach einer Stärkung der Beratung auf Honorarbasis klinge, könnte sich nach Ansicht Roiders als Fallstrick für bisherige Vergütungssysteme erweisen.

(fw/mo) "Gerade für den Berufsstand der freien Vermittler ist die provisionsorientierte Beratung nach wie vor von existentieller Bedeutung. Der Makler ist der Berater und Anwalt seiner Kunden, deren Interessen er vertritt." Das sei von der Gesetzeslage her schon so vorgesehen. Der Vermittler suche für seine Kunden das für ihn am besten geeignete Produkt aus und sei daher keineswegs provisionsgesteuert. Gemäß Gesetzesvorschlag gebe es für den Makler auch keine Möglichkeit, Provisionen, die in der vom Versicherungsunternehmen festgelegten Prämie enthalten seien, mit seiner Beratungsleistung zu verrechnen. Das sogenannte Provisionsabgabeverbot soll ausschließlich für den "neuen" Honorarberater" abgeschafft werden. Eine Trennung von Beratungs- und Vermittlungsleistung, wie im Thesenpapier gefordert, hält das Vorstandsmitglied für "völlig abwegig", Beratung sei Teil der Vermittlung. Beides gehöre zusammen. Gerade bei Massenprodukten, wie Auto-, Privathaftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, würde der Kunde kein Verständnis dafür zeigen, wenn er zusätzlich zur relativ geringen Jahresprämie vor Abschluss auch noch eine Beratungsgebühr zahlen sollte. Die Einforderung einer hohen Beratungsgebühr in der Altersvorsorge würde zudem weniger Verdienende, die eine private Absicherung am nötigsten hätten, eher abschrecken. Die oft geschmähte Zillmerung in der Lebensversicherung habe durchaus auch ihre guten Seiten. Die Vorstellung des Ministeriums, Berater in Versicherungsberater, Anlageberater, Darlehensberater und den Allround-Finanzberater einzuteilen, geht nach Ansicht von Roider völlig an der Praxis vorbei und sorge beim Kunden eher für Verunsicherung als für Klarheit. In einem Punkt äußert Roider Zustimmung: "Es ist grundsätzlich zu begrüßen, daß die Honorarberatung in Gesetzestext gegossen werden soll. Ziel sollte aber die Stärkung der Transparenz in der Finanzvermittlung sein und nicht ein Zuwachs an unübersichtlichen Regulierungen."