BCA fordert "Alte-Hasen-Regelung" für freie Finanzvermittler

07.02.2013

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„Die ‚Alte-Hasen-Regelung’ muss auch für freie Finanzvermittler gelten!“ Dies hat die BCA AG, Maklerpool aus Bad Homburg, in einer Pressemitteilung gefordert.

(fw/kb) Die von der Bundesregierung verabschiedete Gesetzesnovelle des "Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts" sei vom Grundsatz her zu begrüßen, da offensichtlich eine weitgehende Anpassung der Regelungen für Versicherungsvermittler und -berater auch für Finanzvermittler und -berater vorgesehen sei. Damit sei der Gleichheitsgrundsatz gewahrt.

BCA-Vorstandsmitglied Roland Roider hat aber die Befürchtung, dass eine fehlende "Alte-Hasen-Regelung" kontraproduktiv sei: "Hier muss unbedingt nachgebessert werden, was auch im Rahmen der ausstehenden Ausführungsverordnung zur Gesetzesnovelle noch ohne Weiteres möglich ist". Für Versicherungsvermittler habe sich bewährt, dass diese zum Beispiel nur dann eine Sachkundeprüfung nachweisen müssten, wenn sie erst kurz am Markt tätig seien. Eine "Alte-Hasen-Regelung" müsste daher generell auch für erfahrene Fondsberater gelten. Ein Vermittler, der seit vielen Jahren einen festen und beständigen Kundenstamm habe, sei der beste Beweis für gute Beratung.

BCA verfügt nach eigenen Angaben über einen Investmentbestand in Höhe von mehr als 4,1 Milliarden Euro und wickelt jährlich ca. 50.000 Versicherungsanträgen und Direktvereinbarungen ab.

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