Bayerische startet neue BU-Tarifgeneration

28.09.2020

Martin Gräfer, Vor/ Foto: © die Bayerische

Neue Möglichkeiten der Nachversicherung, eine Teilzeitklausel, Vorteile für junge Versicherten, Neueinordnung von Berufsklassen etc.: Ab heute gibt es in den BU-Tarifen der Versicherungsgruppe die Bayerische zahlreiche Neuerungen.

In der neuen BU-Tarifgeneration wurden die zahlreichen Möglichkeiten der Nachversicherung ausgeweitet. So kann diese künftig im bestehenden Vertrag ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung erfolgen. Zudem werden künftig weder Rauchverhalten noch BMI abgefragt und eine Dynamisierung der nachversicherten Vertragsteile erfolgt nun analog zum ursprünglichen Vertrag.

Auch für Menschen, die gerade in das Berufsleben einsteigen, bietet die neue BU-Tarifgeneration der Bayerischen eine Neuerung: So wurde eine sogenannte Erweiterungsgarantie für Schüler, Auszubildende und Studenten eingeführt. Mit dieser können sie bei Berufseinstieg ihre Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen und nachträglich eine Beitragsdynamik einschließen. Zudem können sie bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit im Rahmen der Nachversicherungsgarantie ihre Jahresrente um bis zu 12.000 Euro aufstocken. Auch Berufstätige können von der neuen BU-Tarifgeneration profitieren, denn es wurde eine Vielzahl von Berufen neu eingeordnet. So können sich u.a. viele Ingenieure und Ärzte, aber auch verschiedene Mechaniker und Verwaltungsberufe über eine bessere Einstufung freuen. Bspw. ist ein Allgemeinarzt nun in der Berufsklasse 1+ statt 1 eingestuft, ein Bauingenieur in der Berufsklasse 1 statt wie bisher 2+. Zudem wurden die young-Tarife neue kalkuliert, sodass Kunden von günstigeren Zahlbeiträgen profitieren. Außerdem wurde eine neue Teilzeitklausel eingeführt, mit der Teilzeittätige Vollzeittätigen gleich gestellt werden, indem künftig im Leistungsfall auch die Pflege von Angehörigen oder die Tätigkeiten im Haushalt einbezogen werden.

Auch Versicherte in den Tarifen Komfort und Komfort Plus können künftig von der Infektionsklausel profitieren, die bislang nur in der BU Prestige galt. In den Tarifklassen Komfort und Komfort Plus verzichtet die Bayerische bei selbständigen Akademikern, die mindestens 90 % kaufmännisch, planerisch, leitend oder organisatorisch tätig sind, auf Umorganisation. Zudem wurde im Tarif BU Prestige die maximale Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit von 18 auf 36 Monate verlängert.

Von den Neuerungen bei den BU-Tarifen profitieren auch Versicherte, die berufsunfähig geworden sind. So vereinfacht die Bayerische ihren Kunden die BU-Anerkenntnis bei speziellen Einschränkungen wie Krebs, bei dauerhafter Einschränkung der Herz- und Lungenfunktion sowie einem dauerhaften und vollständigen Verlust des Hör-, Seh- oder Sprechvermögens. Der Kunde kann dann mit einem vereinfachten Nachweise Leistungen von bis zu 15 Monaten beziehen. Im Leistungsfall entscheidet die Bayerische, sobald alle Unterlagen vorliegen, innerhalb von zehn Arbeitstagen ob der Versicherte Anspruch auf eine BU-Rente hat oder nicht. Bei einem vereinfachten Anerkenntnis bei speziellen Einschränkungen geschieht dies sogar innerhalb von nur fünf Arbeitstagen.

„Die BU ist nicht nur unser Kernprodukt, sondern auch eine Herzensangelegenheit. Eine unserer wertvollsten Ressourcen ist die eigene Arbeitskraft. Daher sollte eine BU elementarer Bestandteil der individuellen Absicherung sein“, so Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen. „Dass wir mit unserer BU bereits zu den Besten am Markt gehören, heißt nicht, dass wir uns auf diesen Lorbeeren ausruhen. Im Sinne unserer Kunden streben wir immer danach, uns und unsere Produkte weiter zu verbessern. Dabei haben wir unser Ohr stets am Markt und arbeiten mit qualifizierten Beraterinnen und Beratern aus unserem eigenen Haus, aber auch mit ausgewiesenen Experten aus der Gruppe der Versicherungsmakler zusammen.“  (ahu)