baV nutzen

07.02.2013

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Seit 2002 besitzt jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV), trotzdem ist bAV für viele Arbeitnehmer immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Wer auf die betriebliche Altersversorgung verzichtet, vergibt eine ertragreiche Chance, für später vorzusorgen““, sagt Silke Barth, Vorsorgeexpertin von CosmosDirekt.

(fw/ck) Der Staat fördert die bAV durch Steuervorteile, zudem sind bis 2.688 Euro jährlich sozialabgabenfrei. Erst bei Auszahlung der Rente oder des Kapitals werden Abgaben fällig. Und auch der Arbeitgeber profitiert, z.B. von geringeren Lohnnebenkosten. Die Beiträge, die der Arbeitnehmer für seine betriebliche Rente aufwendet, werden per Gehaltsumwandlung direkt aus dem Bruttogehalt entnommen. Zahlt ein lediger 30-Jähriger mit einem Jahreseinkommen von circa 30.000 Euro zum Beispiel 224 Euro seines Bruttogehalts pro Monat ein, hat er netto in seiner Brieftasche nur gut 100 Euro weniger. Gerade für Berufseinsteiger mit geringem Verdienst ist dies ein wichtiges Argument. "Arbeitnehmer sollten daher ihren individuellen Bedarf bestimmen, selbst aktiv auf den Arbeitgeber zugehen vielleicht sogar schon eine Idee, wie die bAV gestaltet sein könnte haben und den Arbeitgeber zum Mitsparen animieren", rät Silke Barth.

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