bAV nun auch als Netto-Tarif!

07.02.2013

Fortis Deutschland Lebensversicherung AG verstärkt Fokus auf betriebliche Altersversorgung und bietet seine Tarife sowohl mit als auch ohne Provision an!

(fw/mo) Die Fortis Deutschland Lebensversicherung AG bietet drei Produkte für eine betriebliche Altersversorgung auf dem Durchführungsweg der Direktversicherung an. Zur Verfügung stehen die leistungsstarken Tarife Fortis Private-Rente Classic, Fortis Fonds-Rente sowie Fortis Fonds-Rente mit Garantie. "Wir freuen uns, dass drei bewährte Tarife der Fortis Deutschland Lebensversicherung AG nun auch als betriebliche Altersversorgung ausgewählt werden können", sagt Michael Dreibrodt, Vorstandsvorsitzender der Fortis Deutschland Lebensversicherung AG. "Unsere Fonds-Rente wurde von Franke und Bornberg mit der Bestnote 'hervorragend' bewertet. Wir halten alle drei bAV-Tarife sowohl als klassische Provisions-Tarife als auch in Form echter Netto-Tarife ohne sämtliche Abschlusskosten bereit", so Dreibrodt weiter.

Die betriebliche Altersversorgung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Im Hinblick auf Versorgungslücken, die in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen, kann die betriebliche Altersversorgung helfen, diese Lücke zu schließen. Gerade die Direktversicherung bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einige Vorteile. So kann seit Beginn 2010 mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze wesentlich mehr Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersversorgung investiert werden, und zwar bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West. Das sind 2.640 Euro im Jahr. Mit den Steuerersparnissen lässt sich ein ansehnlicher Teil der Versicherungsprämien finanzieren. Weitere Pluspunkte liegen in der Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer im Fall einer Entgeltumwandlung seine Direktversicherung bei einem Unternehmenswechsel zu seinem neuen Arbeitgeber mitnehmen, nach Ausscheiden aus seinem Unternehmen diese privat weiterführen oder den Wert auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen kann.

Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber. Finanziert der Arbeitgeber die Aufwendungen, sind diese voll abzugsfähige Betriebsausgaben. Häufig werden die Beiträge vom Arbeitnehmer getragen und fließen durch Entgeltumwandlung in die Direktversicherung.