bAV: "Förder-Hopping" zahlt sich aus

17.04.2019

Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender HDI Pensionsmanagement und Vorstand HDI Lebensversicherung AG / Foto: © HDI

Knapp 80 Prozent der Deutschen achten darauf, dass sie staatliche Fördertöpfe konsequent ausschöpfen können, wenn sie eine neue Altersvorsorge abschließen. Dies ergab eine aktuelle, repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von HDI. Doch was, wenn es zwei Fördertöpfe gibt, von denen sich mal der eine, mal der andere mehr lohnt? Dann ist "Förder-Hopping" gefragt. Genau das ermöglicht HDI jetzt in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – in einem Vertrag, ohne Storno und Tarifwechsel.

Seit In-Kraft-Treten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist die Entgeltumwandlung mit Riester-Förderung eine echte Alternative zur bewährten, steuerfreien Variante nach § 3 Nr. 63 EStG. Welche Variante lohnender ist, kann sich im Lauf des Lebens mehrmals ändern. Statt sich einmal festzulegen, sollten Kunden einen Tarif wählen, mit dem sie jederzeit die höchstmögliche Förderung nutzen können. Genau das ermöglicht HDI als einziger Lebensversicherer am Markt jetzt mit den Direktversicherungen TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt. "Vermittler beraten bAV mit HDI automatisch nach dem Best-Advice-Prinzip. Dadurch sinkt das Risiko der Beraterhaftung und ein häufiger Stornogrund entfällt", so Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich.

Der bekanntere der beiden Fördertöpfe in der bAV ist § 3 Nr. 63 EStG, der Beiträge von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit. Arbeitnehmer sparen ihre Betriebsrente also "aus dem Brutto" an. Anders bei § 10 a EStG: Hier werden die Beiträge aus dem Netto-Gehalt finanziert. Im Gegenzug haben Arbeitnehmer Anspruch auf umfangreiche staatliche Riester-Zulagen. DieGrundzulage wurde kürzlich auf 175 Euro pro Jahr erhöht, für ab 2008 geborenen, kindergeldberechtigten Nachwuchs gibt es je 300 Euro, für Berufseinsteiger darüber hinaus einmalig 200 Euro. Den Kontakt mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hält HDI. Dem Arbeitgeber entsteht dadurch keinerlei administrativer Aufwand.

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