Basler verbessert BU-Versicherung

03.05.2018

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Die Basler Versicherungen haben ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung weitere Features hinzugefügt. Der Tarif wird dennoch nicht teurer.

Vor zwei Jahren kam die Basler Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Markt. Seitdem wurden dem Produkt mehr als 20 neue Features hinzugefügt, um die Leistungen noch mehr am Kunden auszurichten. Zum 1. Mai wurde noch einmal die Qualität der Bedingungen verbessert und für viele Berufe wurden die Beiträge reduziert. "Unser Ziel ist, bei Kunden und Vertriebspartnern erste Wahl für Berufsunfähigkeitsversicherungen zu sein, wenn es um Preis und Leistung geht", so Maximilian Beck, Vorstand Lebensversicherung. Damit reagieren die Basler Versicherungen auch auf die Anforderungen der Vermittler: So ist laut der aktuellen Studie „BU/Arbeitskraftabsicherung 2018“ von AssCompact das Preis-Leistungs-Verhältnis der wichtigste Einflussfaktor für die Gesamtzufriedenheit der Vermittler. Die Basler Versicherungen gehören in dieser Studie zu den 10 der favorisierten Versicherer.

Das sind die wichtigsten Neuerungen

Eine wesentliche Neuerung bei den Bedingungen ist die Verdoppelung der Rentendauer bei Arbeitsunfähigkeit, die künftig 36 Monate beträgt. Den Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit müssen die Arbeitnehmer über den „Gelben Schein“ bzw. vergleichbare ärztliche Bescheinigungen bei Selbständigen erbringen. Nicht nötig ist ein gleichzeitiger Antrag auf BU-Leistungen. Der Arbeitsunfähigkeitsschutz ist dabei ein frei wählbarer Zusatzbaustein. Wenn dieser gekündigt wird, sind keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen.

Die Basler bietet zudem 25 Anlässe zur Erhöhung der Rentenleistungen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist hierbei nicht nötig. Seit 1. Mai besteht die Option, die Leistungsdauer über das 67. Lebensjahr hinaus zu verlängern. Vorausgesetzt, die Leistungsdauer war bereits bis zur Regelaltersgrenze vereinbart und der Gesetzgeber erhöht diese.

"Aber das Beste ist, wir berechnen den neuen Beitrag mit den „alten“ Kalkulationsgrundlagen, wie zum Beispiel dem Alter bei Vertragsbeginn – das macht es günstiger", so Maximilian Beck. "Wir bieten aber auch Flexibilität bei der Beitragszahlung. So können unsere Kunden bei Bedarf eine Beitragspause einlegen oder bei vollem Versicherungsschutz eine zinslose Stundung der Beiträge vereinbaren z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit", ergänzt er. (ahu)

www.basler.de