Basler ermöglicht neue Vergütung für Beratung

14.10.2015

Die ersten Lebensversicherer reagieren auf die Diskussion über Vergütungsformen und das LVRG. Die Vermittler oder Versicherungsmakler können selbst die Form der Vergütung für Beratung wählen.

2015-10-15 (fw/db) Die Basler Lebensversicherungs-AG hat ihr Produktangebot in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge um Nettotarife erweitert. Neben den bewährten Versicherungslösungen mit einer Vergütung gegen Courtage oder mit Provisionsvorschuss (Vorschuss da Nachhaftung der Vermittler) stellt das Unternehmen seit Anfang Oktober 2015 Rententarife zur Verfügung, die keine Abschluss- und Vertriebskosten enthalten.

Als Nettotarife werden die Basisrente Basler Basis Rente Invest, die private Rente Basler Privat Rente Invest und die Direktversicherung Betriebs Rente Invest angeboten. Die Produkteigenschaften aus der bisherigen Basler-Welt finden sich auch in den neuen Nettotarifen wieder. Sicherheit, Flexibilität und Renditechancen sind auch hier die Kerneigenschaften der Produktkonzepte.

Für Nettotarife spricht aus Kundensicht, dass die Ansparleistung vom ersten Versicherungstag an höher ist. Außerdem sind Tarife ohne Abschluss- und Vertriebskosten von der Kostenseite sehr transparent. Die Nettotarife können ausschließlich über den Makler-Vertriebskanal erworben werden. Der Versicherer betont, dass das Nebeneinander von Brutto- und Nettotarifen ausdrücklich gewünscht ist.

„Mit Nettotarifen erhöhen wir die Attraktivität unseres Produktportfolios für Makler und Kunden. Unsere Makler können frei wählen, welches Vergütungsmodell sie ihren Kunden anbieten möchten“, sagt Markus Jost, Mitglied des Vorstands der Basler Versicherungen.

finanzwelt-Fazit: Da Beratungsleistungen für Versicherungsmakler nicht kostenfrei sind, werden die neuen Nettotarife auf gegen Zahlung von Honorar angeboten werden. Der Vorteil für die Makler bei dieser Form der Vergütung ist, dass keinerlei Nachhaftung wie bei der Vergütungsform Courtage eintritt.

Bei Vermittlungsunternehmern auf der Basis von Provision gilt das gleiche, da die Provision nur auf Vorschussbasis geleistet wird und erst nach Ablauf der Zeitdauer der Nachhaftung verdient ist.

Dietmar Braun