Basis-Info zum Verkauf von Versicherungsprodukten

05.07.2016

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Europaweit sind für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte, sogenannte PRIIPs, ab 01. 01. 2017 Basisprodukt-Informationsblätter zu erstellen. Betroffen sind dabei insbesondere Versicherungsprodukte, deren Auszahlungsbetrag von Kapitalmarktschwankungen abhängt.

(fw/rm) Wie es weiter dazu heißt, fallen neben der kapitalbildenden Versicherung möglicherweise auch aufgeschobene Rentenversicherungen darunter.  Am 30.06.2016 hat die europäische Kommission in Form einer delegierten Verordnung die bisher als Entwurf vorliegenden technischen Standards final verabschiedet. Das Basisproduktinformationsblatt wird neben verbalen Angaben zum Produkt und seiner Funktionsweise insbesondere auch quantitative Analysen und Darstellungen des Risikos, der Leistungen und der Kosten beinhalten. Das Institut für Finanz-und Aktuarwissenschaften unterstützt Lebensversicherer bei der allgemeinen Konzeption der Inhalte, der Identifikation des notwendigen Vorgehens zur Erstellung des Informationsblatt und der Erarbeitung von Methoden zur Durchführung der angeforderten Analysen. Zur Ermittlung des Risikoindikators und der „Performanceszenarien“ für die Leistungsdarstellung werden bei Versicherungsprodukten Analysen im Rahmen von Monte-Carlo-Simulationen der betrachteten Produkte notwendig sein. Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften hat hierfür ein Tool zur Analyse von Chance-Risiko-Profilen von Altersvorsorgeprodukten bei der Produktentwicklung im Einsatz, das in diesem Rahmen entsprechend verwendet werden kann. Sein Vorteil liegt in der flexiblen Integration verschiedener Kapitalmarktmodelle, sowie der Vielzahl bereits modeliierter Fonds und abgebildeter Produkte. PDF zum Beschluss vom 30. 06.    ec.europa.eu/finance/delegated_regulation_en.pdf www.ifa-ulm.de