Barmenia versichert Katzengesundheit

31.01.2018

Foto: © Barmenia

Knapp jedes zweite der ca. 30 Mio. deutschen Haustiere ist eine Katze. Da auch die Stubentiger von gesundheitlichen Problemen geplagt werden können und im schlimmsten Fall sogar operiert werden müssen, bietet die Barmenia eine Versicherung an, die zumindest den finanziellen Schaden für die Besitzer in Grenzen halten soll.

Bei der Barmenia-Operationskostenversicherung lässt den Katzenbesitzern freie Wahl, zu welchem Tierarzt oder in welche Tierklinik sie mit ihre Katze gehen. Durch die Innovations-Klausel besteht zudem eine automatische Verbesserung der Bedingungen für bereits bestehende Verträge bei zukünftigen beitragsfreien Produktverbesserungen. Außerdem hat die Versicherung kein Jahreslimit. So werden ambulante und stationäre Operationskosten bei Krankheiten, Unfällen oder sonstigen Verletzungen im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte unbegrenzt erstattet. Gleiches gilt auch für Zahnextraktionen. Üblicherweise beträgt die Wartezeit nach Vertragsabschluss 30 Tage, nur für wenige Krankheiten und Fehlentwicklungen (z.B. einem Nabelbruch) gilt eine längere Wartezeit von sechs bis 18 Monaten. Ist die Katze in einen Verkehrsunfall verwickelt, greift der Versicherungsschutz sofort.

Die Barmenia erstattet die Kosten bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Und das für folgende drei Bereiche: erstens für die diagnosegebende Untersuchung, die zur Operation führt, sowie für daran anschließende weitere operationsvorbereitende Untersuchungen, inklusive Vorbericht sowie spezielle Untersuchungen wie Röntgen, Magnet-Resonanz-Tomographie und Labor. Zweitens für die Operation (auch unter Teilnarkose). Und drittens die anschließende Nachbehandlung – auch stationär - bis zum 15. Kalendertag nach der Operation. Für Prothesen zahlt die Barmenia einen Zuschuss von bis zu 500 Euro. Dieser Betrag steht für die Vertragslaufzeit einmalig zur Verfügung und kann erstmals nach einer Wartezeit von 24 Monaten in Anspruch genommen werden. Außerdem lässt sich ein Selbstbehalt mit entsprechendem Beitragsnachlass vereinbaren.

Europaweit gültig

Der Geltungsbereich umfasst ganz Europa, sodass Katzen auch im Urlaub im europäischen Ausland versichert sind. Der Beitrag der Katzen-Operationskostenversicherung ist abhängig vom Alter der Katze und steigt bis zu einem Alter von sieben Jahren.

Der Vertrag lässt bis zum maximal siebten Lebensjahr des Tieres abschließen, gilt aber dann ein Katzenleben lang. Abschließen lässt sie sich maximal bis zum siebten Lebensjahr des Tieres, gilt aber das Katzenleben lang. Darüber hinaus verzichtet die Barmenia ab dem vierten Vertragsjahr auf das Kündigungsrecht im Leistungsfall. Der Beitrag für eine zweijährige Katze beläuft sich inklusive der Versicherungssteuer von 19 % für den Tarif ohne Selbstbehalt auf nur 11,90 Euro pro Monat. (ahu)

www.barmenia.de