"BaFin-Zahlen begründen keinen Provisionsdeckel"

11.12.2019

Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes / Foto: © VOTUM

Laut einer Untersuchung der BaFin ist der durchschnittliche Abschlussprovisionssatz in der Lebensversicherung im vergangenen Jahr leicht gestiegen und ca. 30 % des Neugeschäfts kapitalbildender Produkte entfällt auf Versicherungsvermittler, die mehr als 4 % Abschlussprovision erhalten. Für Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbands, begründen diese Zahlen dennoch weiterhin keinen Provisionsdeckel:

"Die BaFin hat heute ihre Meldung zu den abgefragten Provisionszahlen für das Neugeschäft im Jahr 2018 veröffentlicht. Die Auswahl der veröffentlichten Zahlen und ihre Interpretation führt, wie so häufig, zu einer vorschnellen Meinungsmache, die auch bei Institutionen, von denen man höheren wirtschaftlichen Sachverstand erwartet hätte, wie etwa dem Handelsblatt, zu redaktionellen Kurzschlüssen in der Qualität: „Versicherungsmakler kassieren üppige Provisionen“ führen.

Die Steigerung des Neugeschäfts in der Lebensversicherung um 3,6 % gegenüber dem Vorjahr ist erfreulich und zeigt, dass die Versicherungsvermittler auch in der Niedrigzinsphase ihrem sozialpolitischen Auftrag nachkommen und die Altersvorsorge breiter Personengruppen sichern. Dies erfolgt in Zeiten, in denen auch Teile der Politik durch Meinungsäußerungen leichtfertig zur Verunsicherung der Bürger beigetragen haben.

Eine Interpretation des veröffentlichten Zahlenmaterials allein auf Basis der wenigen von der BaFin mitgeteilten Eckdaten ist seriös nicht möglich. Hierzu bedarf es eines deutlich tieferen Einblicks in die Zahlen. Die BaFin hat hier – entgegen der zitierten Überschrift - keine Differenzierung der Provisionen nach Vertriebswegen vorgenommen und Provisionszahlungen an Versicherungsmakler nicht gesondert ausgewiesen. Sie spricht allgemein von Provisionszahlungen an Versicherungsvermittler.

Ein Rückschluss darauf, dass Versicherungsmakler besonders „üppige“ Provisionen kassieren ist daher gänzlich verfehlt.

Warum auch die BaFin-Zahlen zeigen, dass ein Provisionsdeckel nicht erforderlich ist, lesen Sie auf Seite 2