"BaFin ist schon genug mit Regulierung beschäftigt!"

12.02.2018

Nach Meinung des AfW sollten der BaFin nicht noch mehr Aufgaben übertragen werden / Foto: © ViennaFrame - stock.adobe.com

Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW kritisiert eine Vereinbarung des neuen Koalitionsvertrages: Die BaFin darf seiner Meinung nach nicht die Aufsicht über die freien Vermittler erhalten.

Seit vergangenem Herbst wurde Deutschland nur noch geschäftsführend regiert. Seit vergangenem Mittwoch steht nun ein neuer Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, womit ein entscheidender Schritt hin zu einer stabilen Regierung gemacht wurde. Beim Bundesverband Finanzdienstleistungen zeigt man sich über die Einigung grundsätzlich erleichtert und „begrüßt jeden Schritt hin zu einer stabilen Regierung und verlässlichen politischen Aussagen.“

Der AfW ist jedoch nicht vollständig zufrieden mit den nun geschlossenen Vereinbarungen. So teilte der Verband mit, zur Kenntnis genommen zu haben, die Finanzaufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu übertragen. Das damit verbundene Ziel, eine einheitliche Aufsicht und damit einheitliche Spielregeln für alle Vermittlerbereiche zu schaffen, begrüßt der Verband zwar. „Wir sehen jedoch den angedachten Weg einer BaFin-Aufsicht über freie Finanzdienstleister mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung nicht als einen sinnvollen Weg hierzu an“, so der Verband in seiner heutigen Pressemitteilung. Stattdessen hätte sich das 2013 eingeführte neue Zulassungs- und Aufsichtssystem durch die IHKen, Gewerbeämter und Wirtschaftsprüfer bewährt. „Es ist kein überzeugendes Argument für eine grundlegende und mit erheblichem finanziellem und bürokratischem Aufwand verbundene Änderung so kurz nach der Einführung dieses Systems ersichtlich. Insbesondere die IHKen haben inzwischen großes Know How und sind mit erheblichem Engagement in der Fläche tätig. Unser föderales System hat es mit sich gebracht, dass in einigen Bundeländern jedoch statt der IHKen die Gewerbeämter für die Aufsicht zuständig sind. Für eine bundeseinheitliche IHK-Aufsicht machen wir uns weiterhin stark. Die IHKen können das und wollen das“, so der Verband. Zudem halte man die BaFin nicht dafür geeignet, als Aufsicht über die ca. 38.000 freien Finanzanlagenvermittler zu fungieren. Die Finanzmarkaufsichtsbehörde stehe wegen der Umsetzung von IDD, MiFID 2, Solvency II und weiteren Großprojekten vor großen personellen und inhaltlichen Herausforderungen allein schon im Rahmen der aktuell übertragenen Aufsichtspflichten.

„Deutsche Kreditwirtschaft und Verbraucherschützer haben sich hier prominent mit einer alten Forderung in den Koalitionsvertrag eingebracht. Wir werden handeln, wenn nötig. Offensichtlich klargestellt werden muss, dass ein angedachter Wechsel der Zuständigkeit für die Aufsicht nicht automatisch zu einer Abschaffung des § 34 f Gewerbeordnung, also der KWG-Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8  führt. Es gibt keinen Plan, die Fondsvermittlung ausschließlich KWG-Instituten zu überlassen, wie teilweise kolportiert wird“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. (ahu)

www.afw-verband.de