BaFin definiert Nachhaltigkeit

03.08.2021

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Das Thema Nachhaltigkeit wird für den Kapitalmarkt immer wichtiger und schlägt sich auch zunehmend in regulatorischen Vorgaben nieder: Die BaFin hat gestern den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen veröffentlicht.

In dem Entwurf sind Vorgaben enthalten, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften künftig als nachhaltig bezeichnete und explizit als solche vertriebene Publikumsfonds gestalten müssen. Damit sollen Anleger vor potenziellem „Greenwashing“ geschützt werden.

Durch die neuen BaFin-Regelungen zum Thema Nachhaltigkeit wird die kürzlich in Kraft getretene EU-Offenlegungsverordnung ergänzt, die zwar die Berichtspflichten der Fondsanleger auf Gesellschafts- und Produktebene definiert, aber nicht vorgibt, wie die Anlagebedingungen eines ESG-Fonds konkret zu sein haben. Hierzu gibt es auch in der Taxonomieverordnung keine Richtlinien.

Drei Bedingungen

Wenn es nach der BaFin geht, sollen Publikumsfonds künftig nur noch als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie entweder

  • eine Mindestinvestitionsquote von 75 % in nachhaltige Vermögensgegenstände einhalten
  • klar eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen (bspw. Best – in Class)
  • einen nachhaltigen Index abbilden

Zudem gibt es noch Höchstgrenzen. So dürfen maximal 10 % der Assets aus der traditionellen Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen.

Die neuen Vorgaben betreffen lediglich deutsche Fonds und auch nur neu aufgelegte Sondervermögen. Produkte, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie am Markt sind, profitieren von einem Bestandsschutz. Bis zum 6. September hat die deutsche Fondsbranche Zeit, sich zu den BaFin-Plänen zu äußern. (ahu)