BAC: US-Gericht lehnt Antrag zu Gläubigerschutzverfahren ab

07.02.2013

Der Versuch des Berliner Emissionshauses BAC Berlin Atlantic Capital GmbH, Gläubigerschutz für das Zweitmarktpolicenportfolio „Lifetrust Asset Pools“ (LTAP) zu erlangen, ist fehlgeschlagen. Das US-Bezirksgericht in Wilmington/Delaware hat dem Antrag zur Eröffnung eines Gläubigerschutzverfahrens („Chapter 11“) nicht stattgegeben. Dies teilte BAC in einer Pressemitteilung mit.

(fw/kb) Hintergrund: die "Lifetrust Fonds" von BAC sind in eine finanzielle Schieflage geraten. Über das Vermögen der amerikanischen Zielgesellschaft wurde die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach amerikanischem Recht beantragt.

Zwar war es dem LTAP in der vorvergangenen Woche gelungen, eine Zwischenfinanzierung über rund 40 Millionen US-Dollar von einem externen institutionellen Investor zu sichern. Damit war eine von zwei wesentlichen Bedingungen des Gerichts für die Eröffnung eines Chapter 11-Verfahrens erfüllt. Das Gericht sah auf Basis des aktuellen Marktwerts des LTAP-Portfolios jedoch keine ausreichende kurzfristige Grundlage, um einen angemessenen Schutz des Hauptgläubigers Wells Fargo, der kreditgebenden US-Bank, bei gleichzeitiger Finanzierung der laufenden Versicherungsprämien durch einen externen Investor zu gewährleisten.

Die Kontrolle über rund 400 US-Lebensversicherungspolicen, nahezu das gesamte Vermögen der Lifetrust-Fonds, fällt somit in die Hände von Wells Fargo.

Im LTAP werden seit 2008 die US-Lebensversicherungspolicen der Lifetrust-Reihe von BAC gebündelt. Über 8.000 Anleger haben in die Fonds aus dieser Reihe insgesamt rund 175 Millionen US-Dollar investiert.

"finanzwelt" wird in den kommenden Tagen weiter über die Vorgänge berichten.

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